„Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag (genaue Bezeichnung des Vertrages) oder über seine Gültigkeit ergeben, werden durch das Schieds-gericht der Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort e.V. für die Binnenschifffahrt nach der Schiedsgerichtsordnung der Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort e.V. unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.“
Bei internationalen Verträgen ergänzend:
- Die Sprache des Schiedsverfahrens ist
- Das anwendbare materielle Recht ist …