Website-Icon Rechtsanwalt für Arbitration / Schiedsgericht

acta iure imperii

Aus dem Lateinischen übersetzt wörtlich übersetzt heißt „acta iure imperii“ „juristische Akte hoheitlicher Natur“, Begriff aus dem Völkerrecht. Hierbei handelt es sich um staatliche Akte, die unter den völkerrechtlichen Immunitätsschutz fallen und für die Staaten nicht von ausländischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden dürfen. Der Gegenbegriff sind die acta iure gestionis, die wirtschaftlichen Tätigkeiten von Staaten im Ausland, welche auch durch Privatpersonen erfolgen könnten.
(BVerfG, 30.04.1963 – 2 BvM 1/62)

Die mobile Version verlassen