Vertragsstreit mit Geschäftspartner im Ausland? · Lieferkettenkonflikt eskaliert? · Gesellschafterstreit im Joint Venture?

FACHANWALT FÜR INTERNATIONALES WIRTSCHAFTSRECHT

Schiedsverfahren mit klarer Strategie und belastbarer Einschätzung.

Internationale Schiedsverfahren und B2B-Streitigkeiten. Strategische Verfahrensführung von der Schiedsklausel bis zum Schiedsspruch.

Rechtsanwalt Jan Dwornig berät zu internationalen Schiedsverfahren, Handelsstreitigkeiten und Logistikstreitigkeiten

Lieferung ausgefallen oder bestritten

Internationale Lieferungen werden nicht erbracht, verzögert oder bestritten. Unternehmen müssen kurzfristig ihre vertragliche und strategische Position bewerten.

Versicherung verweigert Deckung nach Großschaden

Nach Transport- oder Lieferkettenstörungen verweigern Versicherer die Deckung oder stellen Verantwortlichkeiten infrage.

Internationale Verträge eskalieren

Konflikte über Liefer-, Handels-, Joint-Venture- oder Logistikverträge entwickeln sich zu grenzüberschreitenden Streitigkeiten.

Ware mangelhaft oder beschädigt

Technische Anlagen, Rohstoffe oder Spezialtransporte weisen erhebliche Schäden oder Mängel auf – häufig mit internationalem Bezug.

Geschäftspartner beendet Zusammenarbeit kurzfristig

Liefer-, Logistik- oder Infrastrukturverträge werden kurzfristig beendet oder faktisch nicht mehr erfüllt.

Schiedsklage erhalten

Unternehmen werden mit einem Schiedsverfahren konfrontiert und müssen Zuständigkeit, Strategie und Risiken kurzfristig bewerten.

Beispielhafte Konfliktsituationen

Aus Gründen der anwaltlichen Verschwiegenheit anonymisiert. Details nur mit ausdrücklicher Mandantenfreigabe.

Handelsstreit · DIS-Schiedsverfahren Lieferstreit Deutschland – China Schiedsverfahren über mangelhafte Kunststofflieferungen, Streitwert EUR 2,5 Mio. Streitig waren Mängelrüge nach CISG, Haftungsausschlussklauseln und Schadenshöhe. Verfahren nach DIS-Schiedsordnung, Schiedsort Deutschland. Parteivertretung
Logistikstreit · FENEX-Schiedsverfahren Kündigung eines internationalen Logistikvertrags Auseinandersetzung über die vorzeitige Kündigung eines Ganzzug-Logistikvertrags mit einem Schweizer Logistikdienstleister. Die FENEX-Schiedsklausel ermöglichte die Durchsetzung in den Niederlanden — die Gegenseite zahlte freiwillig, bevor das Verfahren abgeschlossen war. Parteivertretung
Transportrecht · ICC-Schiedsverfahren Großschaden im internationalen Spezialtransport Streit über einen Totalschaden während eines grenzüberschreitenden Spezialtransports mit verweigerter Versicherungsdeckung. Regresskette zwischen Auftraggeber, Hauptfrachtführer und Unterfrachtführer. Fragen zu CMR-Haftungsgrenze und qualifiziertem Verschulden. Parteivertretung
Industrieanlagen · ICC-Schiedsverfahren Mängelstreit über eine Industrieanlage aus der Türkei Kauf einer technisch komplexen Industrieanlage — geliefert, aber nach Inbetriebnahme erhebliche Mängel. Hocheskalierter Streit über Mangelursache, Nacherfüllungspflicht und Schadensersatz nach CISG. Verfahren vor der ICC mit technisch anspruchsvoller Beweisaufnahme. Einzelschiedsrichter

Leistungen

Vom präventiven Vertrag bis zur grenzüberschreitenden Durchsetzung.

Verträge absichern

Welche Schiedsklausel schützt Sie im Streitfall? Gestaltung und Prüfung von Schiedsklauseln in nationalen und internationalen Verträgen. Wahl der Schiedsinstitution, Verfahrenssprache und anwendbarem Recht.

Strategische Führung von der Klage bis zum Schiedsspruch

Strategische Verfahrensführung von der Schiedsklage bis zum Schiedsspruch. Ad-hoc und institutionelle Verfahren nach ICC, DIS, UNCITRAL, NAI und weiteren Regelwerken.

Neutrale Perspektive

Als Schiedsrichter in nationalen und internationalen Verfahren Übernahme von Schiedsrichtermandaten in nationalen und internationalen Verfahren. Verfahrenssprachen Deutsch, Englisch, Niederländisch.

Schiedsspruch anfechten

Aufhebungsverfahren nach § 1059 ZPO Vertretung in staatlichen Aufhebungsverfahren nach § 1059 ZPO sowie in entsprechenden Verfahren im Ausland.

Durchsetzung erzwingen

Vollstreckung nach NYC in über 170 Staaten Anerkennung und Vollstreckung in- und ausländischer Schiedssprüche. Verfahren nach §§ 1060 ff. ZPO und nach dem New Yorker Übereinkommen.

Themen

Branchen und Materien, in denen ich regelmäßig berate.

Lieferverträge & Handelsstreitigkeiten

Streitigkeiten aus Liefer-, Vertriebs- und Rahmenverträgen. Schwerpunkt grenzüberschreitende B2B-Beziehungen im europäischen und außereuropäischen Raum.

Transport & Logistik

Auseinandersetzungen aus CMR-, Spediteurs- und Frachtverträgen, Multimodal-Transport, Lagerhaltung und Lieferkettenstörungen.

M&A-Streitigkeiten

Streitigkeiten aus Unternehmenskaufverträgen, Earnout-Klauseln, W&I-Versicherungen sowie Post-Closing-Disputes.

Gesellschafterstreit & Joint Ventures

Konflikte zwischen Gesellschaftern, Joint-Venture-Partnern und Geschäftsführungsorganen, einschließlich Hinauskündigungen und Abfindungsstreitigkeiten.

Schreiben Sie mir vertraulich

Sie prüfen ein Schiedsverfahren, benötigen eine zweite Meinung oder möchten eine Schiedsklausel rechtlich und strategisch einordnen lassen?

Senden Sie mir eine kurze Sachverhaltsschilderung und die wesentlichen Unterlagen. Ich melde mich kurzfristig mit einer ersten Einschätzung zu Zuständigkeit, Strategie, Risiken und möglichen nächsten Schritten.

Internationale Schiedsverfahren · Handelsstreitigkeiten · Transport & Logistik · Schiedsklauseln

T: +49 211 388 0067
E: dwornig@buse.de
Reaktion innerhalb 48 Stunden

Wann Schiedsverfahren für Unternehmen relevant sind

Schiedsverfahren sind für Unternehmen vor allem dann relevant, wenn internationale Verträge, vertrauliche Geschäftsbeziehungen oder komplexe Handels- und Logistikstreitigkeiten im Raum stehen. Auch grenzüberschreitende Vollstreckungsfragen sprechen für ein Schiedsverfahren statt eines staatlichen Gerichtsverfahrens.

Gestaltungsfreiheit als Vorteil — und als Risiko

Anders als im staatlichen Gerichtsverfahren können die Parteien wesentliche Parameter selbst bestimmen: Schiedsort, Sprache, Institution, Auswahl der Schiedsrichter und Verfahrensregeln. Diese Gestaltungsfreiheit ist ein Vorteil, birgt aber Risiken. Fehlerhafte Schiedsklauseln, unklare Zuständigkeitsregelungen, ungeeignete Verfahrensabreden oder unterschätzte Kosten- und Vollstreckungsfragen können das Verfahren von Beginn an belasten. Eine frühe rechtliche und strategische Einordnung ist deshalb regelmäßig entscheidend.

Schiedsrechtliche Verfahrensführung mit wirtschaftlichem Branchenverständnis

Als Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Transport- und Speditionsrecht verbinde ich schiedsrechtliche Verfahrensführung mit wirtschaftlichem Branchenverständnis. Mein Schwerpunkt liegt auf internationalen Handels-, Lieferketten-, Transport- und Logistikstreitigkeiten — mit besonderem Bezug zum Benelux-Raum und zum Wirtschaftsstandort Düsseldorf/Duisburg.

Die Beratung ist darauf ausgerichtet, Ansprüche, Einwendungen, Beweise, Kostenrisiken und Vollstreckungsaussichten frühzeitig zu ordnen. Ziel ist nicht das möglichst umfangreiche, sondern das strategisch klare Schiedsverfahren.

Häufige Fragen zu Schiedsverfahren

Das Gerichtsverfahren findet vor staatlichen Gerichten statt. Ein Schiedsverfahren ist ein privates Streitbeilegungsverfahren auf Grundlage einer Schiedsvereinbarung. Die Parteien können wesentliche Parameter wie Schiedsort, Sprache, Schiedsrichter und Verfahrensregeln beeinflussen. Im internationalen Kontext sind Schiedssprüche zudem über das New Yorker Übereinkommen in über 170 Staaten vollstreckbar — oft einfacher als staatliche Urteile.

Schiedsverfahren bieten sich vor allem bei internationalen Geschäftsbeziehungen, komplexen B2B-Streitigkeiten, vertraulichen Sachverhalten und in Branchen mit spezialisiertem Fachwissen an. Typische Anwendungsfelder sind Lieferketten- und Transportstreitigkeiten, M&A-Auseinandersetzungen, Joint-Venture-Konflikte, Vertriebs- und Lizenzstreitigkeiten sowie gesellschaftsrechtliche Disputes. Wesentliche Vorteile sind die Vertraulichkeit des Verfahrens, die Auswahl fachkundiger Schiedsrichter, die internationale Vollstreckbarkeit und die Flexibilität bei der Verfahrensgestaltung. Ungeeignet ist das Schiedsverfahren meist bei einfachen Forderungseinzügen oder wenn schnelle einstweilige Maßnahmen vor staatlichen Gerichten erforderlich sind.

Schiedsverfahren sind nicht öffentlich. Ob und in welchem Umfang darüber hinaus
Vertraulichkeit gilt, hängt von der Schiedsvereinbarung, der Verfahrensordnung und
ergänzenden Vereinbarungen der Parteien ab.

Sprache, anwendbares materielles Recht und Schiedsort werden in der Schiedsklausel oder durch Vereinbarung der Parteien festgelegt. Englisch ist die häufigste Verfahrenssprache in internationalen Schiedsverfahren, aber auch Deutsch, Niederländisch oder Französisch sind je nach Vertragspartnern üblich. Das anwendbare Recht muss nicht mit dem Schiedsort übereinstimmen — ein Verfahren in Amsterdam kann nach deutschem Recht entschieden werden. Die richtige Wahl dieser Parameter ist strategisch und sollte bereits bei der Schiedsklausel berücksichtigt werden.

Ein Anwalt für Schiedsverfahren berät bei Schiedsklauseln, Zuständigkeitsfragen, Verfahrensstrategie, Schriftsätzen, Beweisführung, mündlicher Verhandlung, Vergleichsverhandlungen sowie bei Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen. Er begleitet seine Mandanten von der ersten strategischen Einschätzung bis zum Abschluss des Verfahrens und vertritt sie gegenüber dem Schiedsgericht, der Gegenseite und gegebenenfalls vor staatlichen Gerichten in begleitenden Verfahren wie Aufhebungs- oder Vollstreckungsklagen.


Ein spezialisierter Anwalt für Schiedsverfahren ist nicht erst dann erforderlich, wenn
die Schiedsklage bereits zugestellt wurde. Häufig entstehen die entscheidenden Weichen
deutlich früher: bei der Vertragsgestaltung, bei der Reaktion auf eine Eskalation, bei
der Auswahl der Institution oder bei der Frage, ob ein Anspruch überhaupt wirtschaftlich
sinnvoll durchgesetzt werden kann.

Typische Situationen

  • Sie haben eine Schiedsklage erhalten und müssen kurzfristig reagieren.
  • Sie möchten Ansprüche aus einem internationalen Vertrag durchsetzen.
  • Die Gegenseite beruft sich auf eine Schiedsklausel.
  • Es bestehen Zweifel, ob die Schiedsvereinbarung wirksam oder anwendbar ist.
  • Ein DIS-, ICC-, NAI- oder Ad-hoc-Schiedsverfahren soll vorbereitet werden.
  • Ein Schiedsspruch soll in Deutschland oder im Ausland vollstreckt werden.
  • Sie benötigen eine Second Opinion zu Strategie, Zuständigkeit, Kosten oder Erfolgsaussichten.
  • Ein Handels-, Transport- oder Logistikstreit droht zu eskalieren.

Gerade in internationalen Handels- und Logistikstreitigkeiten geht es selten nur um eine
isolierte Rechtsfrage. Häufig stehen Lieferketten, Zahlungsflüsse, Versicherungen,
Frachtdokumente, Qualitätsnachweise, Incoterms, Verjährungsfragen und Vollstreckungsrisiken
gleichzeitig im Raum.

Schiedsverfahren verbinden Vertragsrecht, Prozessstrategie, internationales Privatrecht,
Vollstreckungsrecht und wirtschaftliche Taktik. In Handels- und Logistikstreitigkeiten
kommen häufig branchenspezifische Fragen hinzu: Lieferketten, Incoterms, Transportpapiere,
Haftungsbegrenzungen, Lagergeld, Fracht, Charter, Qualität, Mängel und Zahlungsflüsse.

Meine Beratung ist auf diese Schnittstelle ausgerichtet. Der Fokus liegt nicht auf
abstrakter Schiedsrechtsdogmatik, sondern auf der wirtschaftlich verwertbaren Lösung:
Welche Ansprüche bestehen? Welche Beweise tragen? Welche Einwendungen sind gefährlich?
Welches Verfahren ist sinnvoll? Und wie wird ein möglicher Schiedsspruch am Ende
tatsächlich durchgesetzt?

Besondere Schwerpunkte

  • internationale Handels- und Lieferverträge,
  • Transport-, Speditions- und Logistikstreitigkeiten,
  • grenzüberschreitende Streitigkeiten mit Benelux-Bezug,
  • DIS-, ICC-, NAI- und Ad-hoc-Schiedsverfahren,
  • Schiedsklauseln und Eskalationsklauseln,
  • Vollstreckung und Abwehr von Schiedssprüchen,
  • Second Opinion in laufenden Verfahren.

Die Vollstreckung internationaler Schiedssprüche erfolgt überwiegend nach dem New Yorker Übereinkommen von 1958, dem über 170 Staaten beigetreten sind. Ein in Deutschland ergangener Schiedsspruch kann dadurch in nahezu allen wichtigen Handelsnationen vollstreckt werden — oft schneller und unkomplizierter als ein deutsches Gerichtsurteil. Die Voraussetzungen, Versagungsgründe und die örtliche Zuständigkeit unterscheiden sich allerdings je nach Vollstreckungsstaat und sollten frühzeitig geprüft werden.

Bei einer ersten Einschätzung geht es darum, die Lage schnell zu ordnen und die nächsten
Schritte festzulegen. Dafür sind regelmäßig folgende Unterlagen hilfreich:

  • Vertrag mit Schiedsklausel,
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen, soweit einbezogen,
  • wichtige Korrespondenz mit der Gegenseite,
  • Schiedsklage, Aufforderungsschreiben oder Notice of Arbitration,
  • relevante Rechnungen, Transportdokumente, Liefernachweise oder Gutachten,
  • Angaben zu Fristen, Verfahrenssprache, Schiedsort und Streitwert.

Auf dieser Grundlage lässt sich prüfen, ob eine Schiedsvereinbarung greift, welche
Verfahrensordnung maßgeblich ist, welche Risiken bestehen und ob eine schnelle
außergerichtliche Lösung, ein Vergleich oder eine konsequente Schiedsverfahrensführung
angezeigt ist.

Wichtig sind insbesondere der Vertrag, die Schiedsklausel, relevante AGB, Korrespondenz,
Fristsetzungen, Rechnungen, Liefer- oder Transportdokumente sowie bereits zugestellte
Verfahrensdokumente.

Die Kosten hängen von Streitwert, Institution, Zahl der Schiedsrichter, Verfahrensdauer,
Umfang der Beweisaufnahme und anwaltlichem Aufwand ab. Vor Einleitung oder Verteidigung
eines Schiedsverfahrens sollte deshalb eine Kosten- und Risikoanalyse erfolgen.

Ein Schiedsspruch kann nur aus begrenzten Gründen angegriffen werden. Regelmäßig geht es
nicht um eine vollständige zweite Tatsacheninstanz, sondern um Aufhebungsgründe wie
unwirksame Schiedsvereinbarung, Verfahrensfehler, Überschreitung der Schiedsvereinbarung
oder Verstöße gegen den ordre public.

Ein inländischer Schiedsspruch muss grundsätzlich für vollstreckbar erklärt werden, bevor
daraus vollstreckt werden kann. Bei ausländischen Schiedssprüchen richtet sich die
Anerkennung und Vollstreckung in Deutschland regelmäßig nach dem New Yorker Übereinkommen.

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