Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „animus rem alteri gerendi“ „der Wille, ein Geschäft für einen anderen zu führen“ / „Fremdgeschäftsführungswille“
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „animus rem alteri gerendi“ „der Wille, ein Geschäft für einen anderen zu führen“ / „Fremdgeschäftsführungswille“