Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „animus rem alteri habendi“ „der Wille, eine Sache für einen andern zu besitzen“ / „Fremdbesitzwille“.
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „animus rem alteri habendi“ „der Wille, eine Sache für einen andern zu besitzen“ / „Fremdbesitzwille“.