Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Societas delinquere non potest“ „Die Gesellschaft kann nicht delinquieren“. Es umschreibt die Deliktsunfähigkeit von juristischen Personen.
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Societas delinquere non potest“ „Die Gesellschaft kann nicht delinquieren“. Es umschreibt die Deliktsunfähigkeit von juristischen Personen.