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ubi ius, ibi remedium

Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ubi ius, ibi remedium“ „wo Recht ist, da ist eine Abhilfe“, § 89 der Einleiitung zum preußischen Allgemeinen Landrecht aus dem Jahr 1794 bestimmte: „Wem die Gesetze ein Recht geben, dem bewilligen sie auch die Mittel, ohne welche dasselbe nicht ausgeübt werden kann.“

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