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Venditio spei

Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Venditio spei“ „Hoffnungsverkauf“, gemeint ist ein Kaufvertrag über eine zukünftig entstehende Sache mit der damit verbundenen Chance auf Gewinn. Der Käufer ist verpflichte auch dann den Kaufpreis entrichten, wenn sich die Hoffnung auf den Gewinn nicht erfüllt, es sei denn es ist anderes vertraglich vereinbart. Siehe auch: emptio spei.

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