Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Exceptio doli praeteriti“ „Einrede der vergangenen Arglist“, prozessrechtliche Einrede wegen eines arglistigen/treuwidrigen Verhalten vor dem Prozess
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Exceptio doli praeteriti“ „Einrede der vergangenen Arglist“, prozessrechtliche Einrede wegen eines arglistigen/treuwidrigen Verhalten vor dem Prozess