Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „singuli solidum debent,unumdebent omnes“ „die einzelnen schulden das Ganze,alle schulden nur einmal“. Im deutschen Recht findet sich die Regelung in § 421 BGB, die sogenannte Gesamtschuld.
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „singuli solidum debent,unumdebent omnes“ „die einzelnen schulden das Ganze,alle schulden nur einmal“. Im deutschen Recht findet sich die Regelung in § 421 BGB, die sogenannte Gesamtschuld.