Lateinisch, übersetzt heißt „ex nunc“ „von nun an“, Rechtshandlung wirkt nur für die Zukunft (gesetzlicher Regelfall), Gegenbegriff ist „ex tunc“
Lateinisch, übersetzt heißt „ex nunc“ „von nun an“, Rechtshandlung wirkt nur für die Zukunft (gesetzlicher Regelfall), Gegenbegriff ist „ex tunc“