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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ex post“ „im Nachhinein“, einen Sachverhalt aus der Perspektive nachdem er sich ereignet hat betrachten, Gegenbegriff ist ex ante
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ex post“ „im Nachhinein“, einen Sachverhalt aus der Perspektive nachdem er sich ereignet hat betrachten, Gegenbegriff ist ex ante
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner