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iura novit curia

Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „iura novit curia“ „das Gericht kennt das Recht“, Rechtsgrundsatz, dass die Parteien lediglich die Fakten und nicht die Rechtsnormen vorbringen müssen, eingeschränkt wird dies im deutschen Recht durch § 293 ZPO bei der Anwendung ausländischen Rechts

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