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Parteien

by Jan Dwornig

Im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit versteht man unter den Parteien die verschiedenen Gruppen, die an einem Vertrag beteiligt sind, in den eine Schiedsvereinbarung aufgenommen wurde oder die unabhängig von einem Vertrag eine Schiedsvereinbarung miteinander geschlossen haben. Zu den Parteien im Sinne der Schiedsgerichtsbarkeit können sowohl natürliche als auch juristische Personen zählen. Die Parteifähigkeit und die Prozessfähigkeit hängt hierbei von denselben Grundsätzen ab, wie es vor ordentlichen Gerichten der Fall ist. Dabei ist die Parteifähigkeit von der Rechtsfähigkeit abhängig, während die Prozessfähigkeit der Geschäftsfähigkeit folgt. Die Anzahl der Parteien in Schiedsverfahren muss sich nicht grundsätzlich auf zwei beschränken. Sind nämlich mehrere Parteien mit einem gemeinsamen Zweck an einem Verfahren beteiligt, so spricht man in diesem Zusammenhang von der Mehrparteienschiedsgerichtsbarkeit.

Innerhalb von Schiedsverfahren besteht übrigens keine Anwaltspflicht. Allerdings haben die Parteien die Möglichkeit, im Rahmen der Schiedsvereinbarung festzulegen, dass eine Vertretung durch Rechtsanwälte verpflichtend ist.

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