Home BeiträgeSchiedsverfahren in der Verteidigungsindustrie: Vertraulich, effizient und geopolitisch neutral

Schiedsverfahren in der Verteidigungsindustrie: Vertraulich, effizient und geopolitisch neutral

by Jan Dwornig
Vertrauliche Dokumente — Schiedsverfahren in der Verteidigungsindustrie

Schiedsverfahren in der Verteidigungsindustrie: Vertraulich, effizient und politisch neutral

Seit 2022 hat die Zahl der Schiedsverfahren in der europäischen Verteidigungsindustrie spürbar zugenommen —
insbesondere in Fällen, in denen Verteidigungsunternehmen nicht gelieferte Rüstungsgüter einklagen.
Hintergrund ist eine grundlegend veränderte sicherheits- und industriepolitische Lage, in der Lieferketten
unter geopolitischen Druck geraten und internationale Kooperationen komplexer werden.

Auch deutsche Industrieunternehmen greifen zunehmend auf Schiedsverfahren zurück. Die Gründe liegen auf der Hand:
Vertraulichkeit, Effizienz durch Expertise und internationale Durchsetzbarkeit schaffen handfeste
Wettbewerbsvorteile in einem politisch sensiblen Umfeld. Sorgfältig formulierte Schiedsklauseln bieten dabei
deutlich mehr als nur eine Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit — sie sind ein strategisches Instrument
des Risikomanagements.

A. Vertraulichkeit als strategischer Schutzschirm

In der Verteidigungsindustrie ist Information ein Schutzgut. Zu schützen sind insbesondere:

  • Geschäftsgeheimnisse (Preisgestaltung, Verhandlungsstrategien, Margenstrukturen),
  • Betriebs- und Fertigungsdetails (Stücklisten, Test- und Qualifikationsverfahren),
  • militärisch sensible Informationen (Leistungsparameter, Einsatzkonzepte, Exportkontroll-Daten).

Genau hier liegt die strukturelle Schwäche staatlicher Gerichtsverfahren: Sie sind dem Grundsatz nach öffentlich.
Zwar schafft § 273a ZPO neue Möglichkeiten, den Zugang zu Geschäftsgeheimnissen einzuschränken, doch die Norm

  • gilt nur für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG — rein militärische oder sicherheitsspezifische Informationen fallen häufig nicht darunter,
  • verlangt, dass mindestens eine natürliche Person jeder Partei umfassenden Zugang erhält,
  • lässt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs eine Schutzlücke verbleiben.

Ein Schiedsverfahren bietet demgegenüber ein abgeschlossenes, flexibel gestaltbares Verfahrensumfeld. Typische Elemente sind:

  • Ausschluss der Öffentlichkeit als Regelfall,
  • abgestufte Zugriffsrechte streng nach dem Kenntnis-nur-bei-Bedarf-Prinzip, etwa nur für technische Experten unter Geheimhaltungsvereinbarung,
  • Einsatz virtueller Datenräume mit gestaffelten Zugriffsebenen (z. B. nur für Verfahrensbevollmächtigte, nur für Sachverständige),
  • Anordnungen des Schiedsgerichts, dass bestimmte Dokumente nur treuhänderisch verwahrt und von der Gegenseite lediglich unter Aufsicht eines technischen Sachverständigen eingesehen werden dürfen,
  • regelmäßig keine Veröffentlichung des Schiedsspruchs.

Die Schiedsordnung des Deutschen Instituts für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) sieht darüber hinaus verbindliche
Vertraulichkeitsvorgaben für Parteien, Schiedsrichter und Institution vor. Damit entsteht ein Schutzniveau,
das mit den Mitteln der ZPO allein nicht erreicht werden kann.

B. Effizienz durch Expertise: Die richtigen Entscheider für technische Streitigkeiten

Streitigkeiten im Verteidigungssektor sind selten rein juristisch. Charakteristisch sind technisch und
vertraglich hochkomplexe Sachverhalte, etwa:

  • Lieferkettenstörungen (Lieferverzug, Abweichungen von Spezifikationen, Abnahmen und Abnahmetests),
  • Post-M&A-Streitigkeiten (Kaufpreisadjustierungen, Garantien, Exportkontroll- und Compliance-Themen),
  • Joint-Venture-Konflikte (Governance, Patt-Situationen, Schutzrechte und Lizenznutzung, Kosten- und Risikoallokation).

In staatlichen Gerichtsverfahren haben Parteien keine Einflussmöglichkeit auf

  • die technische oder branchenspezifische Expertise der entscheidenden Richter,
  • die Kontinuität des Spruchkörpers (Versetzung, Ruhestand, Geschäftsverteilung),
  • die Geschwindigkeit komplexer Beweisaufnahmen.

In Schiedsverfahren ist das anders. Parteien können

  • Schiedsrichter mit konkret definierter technischer Erfahrung im Verteidigungs- oder Rüstungsbereich benennen,
  • im Schiedsvertrag oder in den ICC-Terms of Reference eine Mindestexpertise als Voraussetzung für die Ernennung festlegen (z. B. Systemtechnik, Exportkontrolle, Großprojekte),
  • Verfahrensabläufe, Fristen und Beweisaufnahme auf die Projektlogik zuschneiden.

Das Ergebnis ist eine Kombination aus höherer Verfahrensgeschwindigkeit, präziserer Beweiswürdigung und
deutlich geringerer Gefahr von Fehlinterpretationen hochkomplexer technischer Sachverhalte.

C. Politische Neutralität und globale Durchsetzbarkeit

Im Verteidigungssektor sind geopolitische und sicherheitspolitische Interessen nahezu immer präsent. Auch wenn
staatliche Gerichte unabhängig sind, fällt es internationalen Parteien häufig schwer, Entscheidungen eines
ausländischen nationalen Gerichts vollständig als unpolitisch zu akzeptieren. Ein Schiedsvertrag neutralisiert
diese Vorprägungen auf mehreren Ebenen:

  • Depolitisierung bereits beim Vertragsschluss:
    Anstatt eines Streits über den Heimgerichtsstand verständigen sich die Parteien auf ein neutrales
    Schiedsforum. Forum-Shopping und taktische Verzögerungen werden so minimiert.
  • Neutralität des Schiedsgerichts:
    Die Staatsangehörigkeit der Schiedsrichter kann vertraglich geregelt werden; häufig werden Spruchkörper
    mit Mitgliedern aus Drittstaaten vereinbart.
  • Immunitätsverzicht bei staatlichen Akteuren:
    Bei staatlichen oder staatsnahen Parteien sollten ausdrückliche Klauseln zum Verzicht auf Immunität
    hinsichtlich Zuständigkeit und Vollstreckung vereinbart werden.
  • Internationale Vollstreckbarkeit:
    Schiedssprüche sind über das New Yorker Übereinkommen in zahlreichen Staaten vollstreckbar — ein
    entscheidender Vorteil für grenzüberschreitende Lieferketten und Zahlungsströme.

Entscheidend ist, dass die Schiedsklausel rechtlich belastbar formuliert wird. Fehler in der Klauselstruktur
bieten Angriffsflächen für Zuständigkeitsrügen und bewusst herbeigeführte Verzögerungen. Gerade im
Verteidigungsbereich lohnt es sich, dem Abschnitt zur Streitbeilegung mindestens so viel Aufmerksamkeit zu
widmen wie den übrigen Vertragsbestandteilen.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Unternehmen der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie können Schiedsverfahren gezielt als strategisches
Instrument nutzen. Folgende Schritte bieten sich an:

  1. Vertragslandschaft überprüfen:
    Bestehende Rahmenverträge, Liefer- und Joint-Venture-Verträge systematisch auf Streitbeilegungsklauseln,
    Gerichtsstandsvereinbarungen und Schiedsklauseln prüfen.
  2. Schiedsklauseln standardisieren:
    Für neue Verträge geprüfte Standard-Schiedsklauseln (z. B. DIS, ICC) implementieren, angepasst an
    Verteidigungs- und Exportkontrollbesonderheiten.
  3. Vertraulichkeitsniveau definieren:
    Für bestimmte Projektkategorien (etwa Hochtechnologie, sensitive IT, Drohnen- oder Sensorik-Projekte) ein
    standardisiertes Vertraulichkeitspaket — Datenräume, Treuhandlösungen, Geheimhaltungsvereinbarungen —
    organisatorisch fest verankern.
  4. Interne Prozesse schärfen:
    Legal, Compliance, Exportkontrolle und Projektmanagement gemeinsam auf Schiedsverfahren vorbereiten
    (Dokumentenmanagement, Beweissicherung, Kommunikationslinien).
  5. Interne Kompetenz aufbauen:
    Schulungen für Inhouse-Juristen und Projektverantwortliche zu Ablauf, Chancen und Risiken von
    Schiedsverfahren durchführen — und im Konfliktfall frühzeitig eine strukturierte Fallbewertung zu
    Erfolgsaussichten, Kosten, Zeitachse und Vollstreckungsszenarien einholen.

Wer diese Punkte systematisch adressiert, verschafft sich einen klaren Vorsprung — sowohl in
Vertragsverhandlungen als auch in der eigentlichen Streitbeilegung.

FAQ: Schiedsverfahren in der Verteidigungsindustrie

Warum ist ein Schiedsverfahren im Verteidigungssektor oft sinnvoller als ein Gerichtsprozess?

Schiedsverfahren bieten im Verteidigungssektor insbesondere drei Vorteile: Vertraulichkeit durch
nicht-öffentliche Verhandlungen und flexible Zugriffsbeschränkungen, Expertise durch technisch
spezialisierte Schiedsrichter und internationale Vollstreckbarkeit des Schiedsspruchs nach dem
New Yorker Übereinkommen. Dadurch sinken Reputationsrisiken, und komplexe technische Fragen lassen
sich schneller und präziser klären.

Reicht § 273a ZPO zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Verteidigungsverfahren aus?

§ 273a ZPO ist ein wichtiger Schritt, schließt aber die Schutzlücke im Verteidigungsbereich nicht
vollständig. Die Norm erfasst nur Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG und verlangt, dass
mindestens eine natürliche Person jeder Partei umfassenden Zugang erhält. Rein militärische oder
sicherheitsspezifische Informationen bleiben häufig schlechter geschützt. Schiedsverfahren bieten
hier ein deutlich höheres Schutzniveau.

Wie kann sichergestellt werden, dass das Schiedsgericht tatsächlich über technische Expertise verfügt?

Parteien können in der Schiedsklausel oder in ergänzenden Vereinbarungen konkrete Anforderungen an die
Qualifikation der Schiedsrichter festlegen — etwa mehrjährige Erfahrung in Rüstungsprojekten,
Exportkontrolle oder komplexen Systemverträgen. Zudem können Parteien Schiedsrichterlisten vorschlagen
oder sich auf Institutionen mit einschlägiger Erfahrung stützen.

Wie neutral ist ein Schiedsverfahren tatsächlich, wenn staatliche Akteure beteiligt sind?

Die Neutralität wird zum einen durch die Auswahl eines neutralen Schiedsorts und Schiedsrichter aus
Drittstaaten gestärkt. Zum anderen lassen sich staatliche Akteure über ausdrückliche
Immunitätsverzichtsklauseln an Verfahren und Vollstreckung binden. Damit wird eine Entscheidung
außerhalb nationaler Einflusszonen ermöglicht.

Kann ich Schiedsverfahren und Mediation kombinieren?

Ja. In der Verteidigungsindustrie bieten sich Eskalationsklauseln an, die zunächst eine Mediation oder
strukturierte Verhandlung vorsehen und erst bei deren Scheitern den Gang in das Schiedsverfahren
eröffnen. Wichtig ist eine saubere Formulierung, damit aus der vorgeschalteten Mediation keine
ungewollte Zulässigkeitshürde für das Schiedsverfahren entsteht.

You may also like

Leave a Comment

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner