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Hauptintervention

Von einer Hauptintervention spricht man immer dann, wenn im Rahmen eines Verfahrens ein Dritter in den Rechtsstreit eintritt, weil er die Auffassung vertritt, selbst Inhaber von Rechten oder Ansprüchen zu sein, um die es innerhalb des Verfahrens geht. Hierzu ist nach §§ 63 ff. ZPO die Zustimmung aller Beteiligten erforderlich. Es gilt insgesamt, dass sich den Parteien eines Schiedsverfahrens niemand gegen deren Willen aufdrängen kann.

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