Deutsche Investitionsschutzabkommen im Überblick
Deutschland gehört weltweit zu den aktivsten Vertragspartnern bei
bilateralen Investitionsschutzabkommen (Bilateral Investment Treaties, BITs).
Über 130 dieser Verträge sind derzeit in Kraft; sie schützen deutsche Investoren im Ausland
und ausländische Investoren in Deutschland vor staatlichen Eingriffen wie entschädigungsloser
Enteignung, willkürlicher Behandlung oder der Verweigerung eines fairen Verfahrens.
Die nachfolgende Tabelle listet alle bekannten deutschen BITs mit Vertragsstatus,
Unterzeichnungsjahr und – soweit vorhanden – dem anwendbaren Schiedsverfahrensreglement.
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Was schützen BITs konkret?
Bilaterale Investitionsschutzabkommen verpflichten die Vertragsstaaten typischerweise zu
folgenden Mindeststandards:
- Faire und gerechte Behandlung (Fair and Equitable Treatment, FET):
Der Investor darf nicht willkürlich oder diskriminierend behandelt werden;
legitime Erwartungen genießen Schutz. - Vollem Schutz und Sicherheit:
Der Gaststaat muss zumutbare Maßnahmen ergreifen, um den Investor und seine Investition
vor physischen Beeinträchtigungen zu schützen. - Enteignungsschutz:
Direkte und indirekte Enteignungen sind nur gegen prompte, angemessene und effektive
Entschädigung zulässig. - Freiem Kapitaltransfer:
Gewinne, Dividenden und Erlöse aus Investitionen müssen in konvertibler Währung
transferierbar sein. - Meistbegünstigungsklausel (Most-Favoured-Nation, MFN):
Der Investor darf nicht schlechter gestellt werden als Investoren aus Drittstaaten.
Streitbeilegung: ICSID und ad-hoc-Schiedsverfahren
Die meisten deutschen BITs sehen bei Investitionsstreitigkeiten ein
Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) vor. Häufig genutzte Foren sind
das ICSID (International Centre for Settlement of Investment Disputes,
Weltbank-Gruppe) sowie ad-hoc-Verfahren nach den
UNCITRAL Arbitration Rules. Daneben spielt der
Energiecharta-Vertrag (ECT) eine besondere Rolle für Investitionen im
Energiesektor – obwohl die EU-Mitgliedstaaten den ECT inzwischen koordiniert gekündigt haben
und die sogenannte Sunset Clause noch bis 2044 nachwirkt.
Ob ein BIT im konkreten Fall anwendbar ist, hängt von mehreren Faktoren ab:
dem persönlichen Anwendungsbereich (wer gilt als „Investor“?), dem sachlichen
Anwendungsbereich (was gilt als „Investition“?) sowie etwaigen Ausnahme- und
Schutzklauseln. Eine frühzeitige Prüfung des einschlägigen Vertragswerks ist daher
unerlässlich.
Hinweis zum Datenstand
Die nachfolgende Übersicht wird laufend aktualisiert. Es sind noch nicht alle Länder
vollständig hinterlegt; weitere Verträge werden schrittweise ergänzt.
Maßgeblich ist stets der offizielle Vertragstext; diese Seite ersetzt keine
Rechtsberatung im Einzelfall.
Executive Summary
Diese Seite bietet Ihnen einen Überblick über alle deutschen
Investitionsschutzabkommen (BITs), den aktuellen Vertragsstatus,
die daraus abgeleiteten Rechte sowie möglichen Rechtsschutz.
Es sind noch nicht alle Länder vollständig hinterlegt;
weitere Länder folgen.