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Investor Staat Schiedsverfahren Puma Energy v. Benin (SCC, 2017): Ein prägendes Notschiedsverfahren unter dem BLEU-Benin BIT

by Jan Dwornig
Symbolisches Bild eines Sneakers im Sand – Metapher für den Investitionsschiedsfall Puma Energy v. Benin (SCC, 2017) und das BLEU-Benin BIT
Das Schiedsverfahren Puma Energy Holdings (Luxembourg) SARL v. Republic of Benin (SCC Fall Nr. SCC EA 2017/092) stellt einen bemerkenswerten Fall in der internationalen Investitionsschiedsgerichtsbarkeit dar. Die Besonderheiten des Falles Puma Energy Holding (Luxembourg) SARL ./. Republic of Benin sind zum einen, dass es sich um ein Notschiedsverfahren handelte und zum anderen die Komplexität von Investitionsstreitigkeiten in westafrikanischen Märkten. Verhandelt wurde der Fall bereits 2017 vor dem Schiedsinstitut der Stockholmer Handelskammer (SCC).

Hintergrund des Investitionsstreits Puma ./. Benin

Puma Energy Holdings SARL, eine in Luxemburg ansässige Gesellschaft, hatte über ihre lokale Tochtergesellschaft Puma Benin Investitionen in ein Kraftstoffterminal im Hafen von Cotonou getätigt. Dieses Terminal war ein strategisch wichtiger Vermögenswert mit einer Lagerkapazität von 76.000 Kubikmetern und dem Betrieb von zwei Terminals.

Der Streit entstand aus gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Benin Petroleum Services (BPS), deren Minderheitsgesellschafter Vlavo Koundo Ansprüche gegen die Übernahme durch Puma Benin erhob.

Die Gerichtsentscheidungen in Benin

Ein beninisches Berufungsgericht erklärte den Kauf des Terminals durch Puma Benin für nichtig und verurteilte das Unternehmen zu Schadensersatz in Höhe von 15 Mio. USD. Puma Energy sah darin eine Rechtsverweigerung (denial of justice), die im späteren Schiedsverfahren eine zentrale Rolle spielte.

Das Notschiedsverfahren vor dem SCC

Puma Energy stellte am 8. Juni 2017 beim SCC einen Antrag auf vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Vollstreckung des Urteils. Der SCC-Notschiedsrichter gab dem Antrag statt und untersagte Benin am 12. Juni 2017 die Vollstreckung. Damit wurde ein irreversibler Schaden für die Investition abgewendet.

Die Entscheidung basierte auf den klassischen Voraussetzungen für einstweilige Maßnahmen: prima facie Zuständigkeit, glaubhafte Erfolgsaussichten, drohender irreparabler Schaden und Dringlichkeit.

Der rechtliche Rahmen: BLEU-Benin BIT (2001)

Die Grundlage bildete das Investitionsschutzabkommen zwischen Benin und der Belgisch-Luxemburgischen Wirtschaftsunion (BLEU). Es gewährt faire und gerechte Behandlung, Schutz vor Enteignung und effektiven Rechtsschutz. Artikel 9 des Abkommens sieht unter anderem SCC-Schiedsverfahren in Stockholm vor, was Puma Energy zur Wahl dieser Institution berechtigte.

Das Schiedsgericht

  • Prof. Dr. Azzedine Kettani (Marokko) – Vorsitzender
  • Jonathan Sullivan – von Klägerseite benannt
  • Dr. Karim A. Youssef (Ägypten) – von Beklagtenseite benannt

Bedeutung für die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit

Der Fall gilt als Referenz für die Wirksamkeit von Notschiedsverfahren gegen Staaten und stärkt die Position des SCC als Schiedsort. Er verdeutlicht die Spannungen zwischen lokaler Gerichtsbarkeit und internationalem Rechtsschutz und hat Präzedenzwirkung für Investitionen in Westafrika.

Status und weitere Entwicklungen

Das Hauptschiedsverfahren war zum Zeitpunkt der letzten Informationen noch anhängig. Parallel dazu sah sich Benin mit weiteren Investitionsschiedsverfahren konfrontiert, darunter Teyliom International v. Republic of Benin (ICSID, 2020).

Praktische Erkenntnisse für Investoren

  • Wahl des richtigen Schiedsforums kann entscheidend sein.
  • Sorgfältige Due Diligence bei lokalen Partnern ist essenziell.
  • Präventive Rechtsschutzstrategien sollten Teil jeder Investition sein.





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