Der BGH präzisiert § 1032 Abs. 2 ZPO: Ein Antrag bleibt trotz anhängiger Klage möglich. Entscheidend ist der konkrete Streitgegenstand; ausländisches Recht muss sorgfältig ermittelt werden.
Bundesgerichtshof (BGH)Gerichtsentscheidungen
Der BGH präzisiert § 1032 Abs. 2 ZPO: Ein Antrag bleibt trotz anhängiger Klage möglich. Entscheidend ist der konkrete Streitgegenstand; ausländisches Recht muss sorgfältig ermittelt werden.