Die Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten durch externe Prozessfinanzierer – bekannt als Third-Party Litigation Funding (TPLF) – hat sich von einem Nischenphänomen zu einem bedeutenden Faktor im internationalen Schiedsgerichtswesen entwickelt. Mit geschätzten 500 Millionen Euro Marktvolumen allein in Deutschland und etwa zwanzig aktiven Finanzierern zeigt sich die wachsende Bedeutung dieser Finanzierungsform. Besonders bemerkenswert ist dabei die schrittweise Übernahme von Transparency- und Disclosure-Prinzipien, die ihren Ursprung im anglikanischen Common-Law-System haben und nun zunehmend auch das deutsche Schiedsverfahrensrecht prägen.

Was ist Third-Party Litigation Funding?

Prozessfinanzierer sind spezialisierte Unternehmen, die sich gegen eine im Erfolgsfall zu zahlende Vergütung verpflichten, die Kosten eines Rechtsverfahrens zu übernehmen. Im Gegensatz zur klassischen „No Cure No Pay“-Vereinbarung mit Anwälten werden hier die Prozesskosten von der klagenden Partei auf einen spezialisierten Dritten übertragen, der keinerlei vorherige Beteiligung an der Sache hat.

Die Erfolgsbeteiligung bewegt sich typischerweise zwischen 20 und 40 Prozent der erstrittenen Summe. Bei komplexen Schiedsverfahren fordern Finanzierer häufig einen „Mindest-Multiple“ zwischen 1,5 und 3,0 auf ihren Kapitaleinsatz, was einer angestrebten Kapitalrendite entspricht, die mit Private-Equity-Investitionen vergleichbar ist.

Rechtlicher Rahmen in Deutschland

In Deutschland ist TPLF grundsätzlich zulässig und wird seit 1998 in der Praxis angewendet. Das deutsche Recht kennt keine spezifischen Beschränkungen für die Prozesskostenfinanzierung durch Dritte, da diese weder als Versicherungs- noch als Bankprodukt klassifiziert wird.

Aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene

Auf europäischer Ebene bewegt sich einiges: Das Europäische Parlament hat im September 2022 eine Resolution zur „verantwortlichen privaten Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten“ verabschiedet, die auf den sogenannten „Voss-Bericht“ zurückgeht. Diese Resolution fordert die Europäische Kommission auf, bis Juni 2024 eine Richtlinie mit gemeinsamen Mindeststandards für TPLF vorzuschlagen.

Die vorgeschlagenen Mindestanforderungen umfassen:

  • Ein Zulassungssystem für Prozessfinanzierer
  • Mindestkapitalausstattung zur Deckung finanzieller Verpflichtungen
  • Offenlegungspflichten gegenüber Gerichten
  • Begrenzung der Erfolgsbeteiligung auf maximal 40 Prozent

Disclosure: Vom anglikanischen Recht zur deutschen Praxis

Ursprünge im Common Law

Das Prinzip der Disclosure – der proaktiven Offenlegung relevanter Informationen – hat seine Wurzeln tief im anglikanischen Common-Law-System. Deutschen Anwälten und Parteien ist das Prinzip traditionell fremd, da es die Pflicht umfasst, alle relevanten Informationen der Gegenseite proaktiv offenzulegen – auch wenn diese der eigenen Position nachteilig sind.

In der englischen Zivilprozessordnung (Civil Procedure Rules) existieren verschiedene Stufen der Disclosure:

  • Standard Disclosure: Offenlegung aller für den Fall relevanten Dokumente
  • Specific Disclosure: Offenlegung bestimmter, vom Gericht benannter Dokumente
  • Pre-action Disclosure: Offenlegung bereits vor Einleitung des Zivilverfahrens

Übernahme in internationale Schiedsverfahren

Viele führende internationalen Schiedsinstitutionen haben Offenlegungsregeln für TPLF eingeführt, die von anglikanischen Transparency-Prinzipien geprägt sind:

Die für DIS Schiedsverfahren massgebliche Schiedsordnung und die LCIA-Regeln enthalten bislang keine spezifischen Regelungen zur TPLF-Offenlegung, was die unterschiedliche Geschwindigkeit der Übernahme anglikanischer Transparenzprinzipien verdeutlicht.

Zweck der Transparenzanforderungen

Die Offenlegungspflichten verfolgen zwei Hauptziele im Sinne der „natural justice“:

  • Vermeidung von Interessenkonflikten: Schiedsrichter können potenzielle Verbindungen zu Finanzierern frühzeitig erkennen und offenlegen.
  • Sicherheit für Kosten: Tribunale können bei Kenntnis der Finanzierung angemessene Sicherheitsleistungen anordnen („security for costs“).

Vorteile von TPLF in Schiedsverfahren

Zugang zur Rechtsprechung

TPLF ermöglicht es finanziell schwächeren Parteien, berechtigte Ansprüche durchzusetzen, ohne das Risiko hoher Verfahrenskosten zu tragen. Die kommerzielle Prüfung durch Finanzierer wirkt als Filter gegen frivolose Klagen.

Verbesserte Verhandlungsposition

Die Finanzierung stärkt die Verhandlungsposition und gleicht das Ungleichgewicht zwischen „repeat players“ und „one-shot players“ aus.

Professionelle Due Diligence und Signalwirkung

Umfassende rechtliche und wirtschaftliche Prüfungen vor Zusage einer Finanzierung wirken als Qualitätsnachweis und können präventive Wirkung entfalten.

Risiken und Herausforderungen

Interessenkonflikte und Kontrollfragen

Die Einbindung eines Dritten kann zu Interessenkonflikten führen; kritisch sind insbesondere strategische Entscheidungen und Vergleichsbereitschaft.

Kostenerstattungsfähigkeit und rechtliche Unsicherheiten

Nach deutschem Prozessrecht sind TPLF-Kosten grundsätzlich nicht als Prozesskosten erstattungsfähig; eine Erstattung als Schadensersatz wird diskutiert.

Disproportionale Vergütungen

In unreifen Märkten drohen überhöhte Beteiligungen; mehrere Angebote helfen, marktgerechte Konditionen zu erreichen.

Herausforderungen bei der Rechtsübertragung

  • Kulturelle Rechtstraditionen: Kontinentaleuropäische Zurückhaltung vs. Common-Law-Transparenz.
  • Datenschutzrechte: DSGVO-Konformität bei Offenlegung.
  • Anwaltliche Verschwiegenheit: Harmonisierung mit Transparenzanforderungen.

Auswirkungen auf die Insolvenz

Gestiegene Insolvenzzahlen erhöhen die Relevanz von TPLF für die Verwertung von Ansprüchen; Insolvenzverwalter nutzen Drittfinanzierung zunehmend strategisch.

Strategische Überlegungen für Unternehmen

Vor- und Nachteile abwägen

Vorteile: Übertragung des Kostenrisikos, Schonung der Liquidität, Zugang zu Expertise, gestärkte Verhandlungsposition.

Nachteile: Abgabe von 20–40 % des Erfolgs, mögliche Einflussnahme, Offenlegungspflichten, potenzielle Signalwirkung.

Vertragsgestaltung und proaktive Disclosure-Strategien

  • Mehrere Angebote einholen; progressive/degressive Vergütungen verhandeln.
  • Kontrolle über Strategie und Vergleiche vertraglich sichern.
  • ATE-Versicherung für Gegnerkosten erwägen.
  • Ausstiegsklauseln definieren.
  • Freiwillige, standardkonforme Disclosure vorbereiten.

Regulierungstrends und internationale Harmonisierung

Best Practices aus England

Der englische Markt setzt mit einem Verhaltenskodex Standards (finanzielle Solidität, Informations- und Beendigungsregeln). Deutsche Anbieter orientieren sich zunehmend daran.

Konvergenz der Rechtssysteme

Internationalisierung, praktische Notwendigkeit und Marktdruck führen zu einer Annäherung von Common- und Civil-Law-Elementen.

Empfehlungen für die Praxis

Für Unternehmen

  • Frühzeitige Planung und ECA mit TPLF-Optionen.
  • Spezialisierte Beratung bei Auswahl und Vertragsgestaltung.
  • Proaktive Transparenz zur Verfahrensbeschleunigung.
  • Klare Risikoverteilung und internationale Standards berücksichtigen.

Für Regulierer

Balance zwischen Zugang zur Rechtsprechung und Missbrauchsschutz; Selbstregulierung nach englischem Vorbild kann Standards setzen ohne Innovation zu bremsen.

Fazit

Die Übernahme anglikanischer Disclosure-Prinzipien in das deutsche Schiedsverfahrensrecht im Kontext von TPLF illustriert die Dynamik internationaler Harmonisierung. Richtig eingesetzt kann TPLF den Zugang zur Rechtsprechung demokratisieren – vorausgesetzt, rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen werden sorgfältig beachtet.

Hinweis (Disclaimer)

Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Einzelfall sollte stets qualifizierte rechtliche Beratung eingeholt werden.