Der EuGH hat mit Achmea (C-284/16) die Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit in intra-EU-BITs gekappt.

Veröffentlicht am: 28.08.2025

Hintergrund: Der Fall Achmea

Ausgangspunkt war ein Schiedsverfahren einer niederländischen Investorengruppe gegen die Slowakische Republik auf Grundlage des niederländisch-slowakischen BIT (1991). Nach erfolgreichem Schiedsspruch wurde in Deutschland – am Schiedsort – über dessen Bestand gestritten. Der Bundesgerichtshof legte dem EuGH die Frage vor, ob die Schiedsklausel eines intra-EU-BIT mit Unionsrecht vereinbar ist. Am 6. März 2018 erging das Achmea-Urteil (C-284/16).

Kernaussage des EuGH

Der EuGH erklärte Investor-Staat-Schiedsklauseln in intra-EU-BITs für unionsrechtswidrig. Begründung: Sie entziehen Streitigkeiten, die EU-Recht berühren, der gerichtlichen Kontrolle der Unionsgerichtsbarkeit (Art. 267, 344 AEUV). Schiedsgerichte sind keine „Gerichte eines Mitgliedstaats“ und können keine Vorabentscheidungen einholen; die Autonomie des Unionsrechts wäre unterlaufen.

Auswirkungen auf intra-EU-BITs & Sunset-Klauseln

  • Kein Zugang mehr zu ISDS auf Basis intra-EU-BITs: Schiedsklauseln sind unanwendbar.
  • Sunset-Klauseln, die Schutz über die Kündigung hinaus verlängern, wurden zwischen den meisten Mitgliedstaaten vertraglich neutralisiert (siehe Termination Agreement).
  • Bestands- und Altfälle: Für wenige abgeschlossene Altverfahren gelten eng begrenzte Ausnahmen; anhängige intra-EU-BIT-Fälle werden regelmäßig mit Zuständigkeits- und Vollstreckungsrisiken konfrontiert.

Folgen für Investitionsschiedsverfahren (ICSID, UNCITRAL, ECT)

ICSID/UNCITRAL: Viele Tribunale nehmen (völkerrechtlich) weiterhin Zuständigkeit an, doch praktisch bleibt die Vollstreckung in der EU hochriskant. EU-Gerichte verweigern intra-EU-Schiedssprüchen regelmäßig Anerkennung.

ECT/Komstroy: Der EuGH hat das Achmea-Paradigma 2021 auf den Energiechartavertrag (ECT) übertragen: Intra-EU-ISDS unter dem ECT ist unionsrechtswidrig. Parallel treten zahlreiche EU-Staaten aus dem ECT aus oder limitieren seine Anwendung.

PL Holdings: Individuelle „ad-hoc“-Schiedsabreden zwischen EU-Investor und EU-Staat können die Achmea-Sperre nicht umgehen, wenn sie faktisch ein verbotenes BIT-Schiedsverfahren substituieren.

Reaktionen der Mitgliedstaaten: Termination Agreement 2020

2020 schlossen die meisten EU-Mitgliedstaaten ein Mehrparteien-Abkommen zur Beendigung aller intra-EU-BITs. Es bestätigt die Unanwendbarkeit der Schiedsklauseln, deaktiviert Sunset-Klauseln und verpflichtet die Staaten, gegen Anerkennung/Vollstreckung entsprechender Schiedssprüche vorzugehen. Für laufende Fälle sieht es einen strukturierten Dialog als (fakultativen) Kompromisspfad vor.

Praxisfolgen für Unternehmen

  • Strategiewechsel: Investitionsschutz innerhalb der EU stützt sich primär auf nationales Recht, Grundfreiheiten & EU-Grundrechte – nicht mehr auf ISDS.
  • Strukturierung: Für künftige Projekte kann die Zwischenschaltung eines extra-EU-Vehikels (Drittstaat mit tragfähigem BIT) erwogen werden – unter sorgfältiger steuer- und aufsichtsrechtlicher Prüfung.
  • Vertragsarchitektur: Wo möglich, vertragliche Schiedsklauseln (z.B. ICC/UNCITRAL) in Projekt-, Konzessions- oder Stabilitätsverträgen mit Schiedsort außerhalb der EU vereinbaren.
  • Risikotransfer: Politische Risikoversicherungen, Garantien und Stabilisierungsklauseln gezielt einsetzen.
  • Enforcement-Plan: Bei anhängigen ISDS-Fällen frühzeitig Vollstreckungsjurisdiktionen außerhalb der EU sondieren; parallel Vergleichsoptionen prüfen.
  • Monitoring: Entwicklungen zu ECT-Austritten, nationalen Reformen und EuGH-Rechtsprechung fortlaufend beobachten.

How-to: Post-Achmea-Compliance für Inhouse-Juristen (Checkliste)

  1. Exposure kartieren: Alle EU-Investitionen, BIT-Bezüge, Sunset-Klauseln und laufenden/angedrohten ISDS-Fälle erfassen.
  2. Verträge prüfen: Konzessions-, Lizenz-, PPP- und Projektverträge auf Streitbeilegung, Stabilisierung, Umbrella-Clauses und Governing Law analysieren.
  3. Klauseln nachjustieren: Wo möglich, internationale Schiedsgerichtsbarkeit mit Schiedsort außerhalb der EU und vollstreckungsfreundlichem Recht aufnehmen.
  4. Strukturieren: Bei Neuinvestitionen Holding-Strukturen über Drittstaaten mit belastbaren BITs erwägen; substance & tax beachten.
  5. Risiko absichern: PRI-Deckungen (Enteignung/Transfer/Vertragsbruch) vergleichen; Garantien & Step-in-Rechte verhandeln.
  6. Enforcement-Tracks: Potenzielle Zieljurisdiktionen und staatliche Assets (außerhalb der EU) früh identifizieren.
  7. Governance & Playbooks: Interne Eskalationspfade, Beweissicherung, Regulatory-Monitoring und Kommunikationslinien definieren.

Informationen zu Investor-State-Arbitration finden Sie auf unserer Seite: Investor-State-Arbitration / Investor Staat Schiedsverfahren: Leitfaden für Unternehmen

FAQ

Gilt Achmea für alle intra-EU-BITs?
Ja. Schiedsklauseln in BITs zwischen EU-Mitgliedstaaten sind unionsrechtswidrig und unanwendbar; die meisten Staaten haben sie 2020 formell beendet.
Was bedeutet Komstroy für ECT-Fälle innerhalb der EU?
Der EuGH hat intra-EU-ISDS auch unter dem Energiechartavertrag untersagt. Zahlreiche EU-Staaten steigen aus dem ECT aus bzw. beschränken dessen Anwendung.
Sind ICSID-Schiedssprüche aus intra-EU-Fällen noch durchsetzbar?
Außerhalb der EU mitunter ja; innerhalb der EU ist die Anerkennung/Vollstreckung regelmäßig blockiert. Eine frühzeitige Vollstreckungsstrategie ist entscheidend.
Helfen vertragliche Schiedsklauseln mit EU-Staaten?
Sie sind nicht per se verboten. Allerdings dürfen sie Achmea nicht „unterlaufen“. Ein Schiedsort außerhalb der EU und sorgfältige Vertragsarchitektur erhöhen die Rechtssicherheit.
Greifen Sunset-Klauseln noch?
Zwischen den meisten EU-Staaten wurden Sunset-Klauseln für intra-EU-BITs neutralisiert. Für echte Alt-Fälle können enge Übergangsregeln gelten.
Kann man durch Re-Strukturierung über Drittstaaten weiterhin ISDS nutzen?
Potenziell ja, wenn eine belastbare Treaty-Protection entsteht. Beachtung von Substanz, Timing, Anti-Abuse-Regeln und Steuerrecht ist zwingend.
Was tun bei laufenden intra-EU-ISDS-Fällen?
Parallel zu prozessualen Verteidigungslinien Vergleichsoptionen prüfen, Vollstreckungsjurisdiktionen außerhalb der EU identifizieren und Beweissicherung optimieren.