Der EuGH hat mit Achmea (C-284/16) die Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit in intra-EU-BITs gekappt.
Veröffentlicht am: 28.08.2025
Hintergrund: Der Fall Achmea
Ausgangspunkt war ein Schiedsverfahren einer niederländischen Investorengruppe gegen die Slowakische Republik auf Grundlage des niederländisch-slowakischen BIT (1991). Nach erfolgreichem Schiedsspruch wurde in Deutschland – am Schiedsort – über dessen Bestand gestritten. Der Bundesgerichtshof legte dem EuGH die Frage vor, ob die Schiedsklausel eines intra-EU-BIT mit Unionsrecht vereinbar ist. Am 6. März 2018 erging das Achmea-Urteil (C-284/16).
Kernaussage des EuGH
Der EuGH erklärte Investor-Staat-Schiedsklauseln in intra-EU-BITs für unionsrechtswidrig. Begründung: Sie entziehen Streitigkeiten, die EU-Recht berühren, der gerichtlichen Kontrolle der Unionsgerichtsbarkeit (Art. 267, 344 AEUV). Schiedsgerichte sind keine „Gerichte eines Mitgliedstaats“ und können keine Vorabentscheidungen einholen; die Autonomie des Unionsrechts wäre unterlaufen.
Auswirkungen auf intra-EU-BITs & Sunset-Klauseln
- Kein Zugang mehr zu ISDS auf Basis intra-EU-BITs: Schiedsklauseln sind unanwendbar.
- Sunset-Klauseln, die Schutz über die Kündigung hinaus verlängern, wurden zwischen den meisten Mitgliedstaaten vertraglich neutralisiert (siehe Termination Agreement).
- Bestands- und Altfälle: Für wenige abgeschlossene Altverfahren gelten eng begrenzte Ausnahmen; anhängige intra-EU-BIT-Fälle werden regelmäßig mit Zuständigkeits- und Vollstreckungsrisiken konfrontiert.
Folgen für Investitionsschiedsverfahren (ICSID, UNCITRAL, ECT)
ICSID/UNCITRAL: Viele Tribunale nehmen (völkerrechtlich) weiterhin Zuständigkeit an, doch praktisch bleibt die Vollstreckung in der EU hochriskant. EU-Gerichte verweigern intra-EU-Schiedssprüchen regelmäßig Anerkennung.
ECT/Komstroy: Der EuGH hat das Achmea-Paradigma 2021 auf den Energiechartavertrag (ECT) übertragen: Intra-EU-ISDS unter dem ECT ist unionsrechtswidrig. Parallel treten zahlreiche EU-Staaten aus dem ECT aus oder limitieren seine Anwendung.
PL Holdings: Individuelle „ad-hoc“-Schiedsabreden zwischen EU-Investor und EU-Staat können die Achmea-Sperre nicht umgehen, wenn sie faktisch ein verbotenes BIT-Schiedsverfahren substituieren.
Reaktionen der Mitgliedstaaten: Termination Agreement 2020
2020 schlossen die meisten EU-Mitgliedstaaten ein Mehrparteien-Abkommen zur Beendigung aller intra-EU-BITs. Es bestätigt die Unanwendbarkeit der Schiedsklauseln, deaktiviert Sunset-Klauseln und verpflichtet die Staaten, gegen Anerkennung/Vollstreckung entsprechender Schiedssprüche vorzugehen. Für laufende Fälle sieht es einen strukturierten Dialog als (fakultativen) Kompromisspfad vor.
Praxisfolgen für Unternehmen
- Strategiewechsel: Investitionsschutz innerhalb der EU stützt sich primär auf nationales Recht, Grundfreiheiten & EU-Grundrechte – nicht mehr auf ISDS.
- Strukturierung: Für künftige Projekte kann die Zwischenschaltung eines extra-EU-Vehikels (Drittstaat mit tragfähigem BIT) erwogen werden – unter sorgfältiger steuer- und aufsichtsrechtlicher Prüfung.
- Vertragsarchitektur: Wo möglich, vertragliche Schiedsklauseln (z.B. ICC/UNCITRAL) in Projekt-, Konzessions- oder Stabilitätsverträgen mit Schiedsort außerhalb der EU vereinbaren.
- Risikotransfer: Politische Risikoversicherungen, Garantien und Stabilisierungsklauseln gezielt einsetzen.
- Enforcement-Plan: Bei anhängigen ISDS-Fällen frühzeitig Vollstreckungsjurisdiktionen außerhalb der EU sondieren; parallel Vergleichsoptionen prüfen.
- Monitoring: Entwicklungen zu ECT-Austritten, nationalen Reformen und EuGH-Rechtsprechung fortlaufend beobachten.
How-to: Post-Achmea-Compliance für Inhouse-Juristen (Checkliste)
- Exposure kartieren: Alle EU-Investitionen, BIT-Bezüge, Sunset-Klauseln und laufenden/angedrohten ISDS-Fälle erfassen.
- Verträge prüfen: Konzessions-, Lizenz-, PPP- und Projektverträge auf Streitbeilegung, Stabilisierung, Umbrella-Clauses und Governing Law analysieren.
- Klauseln nachjustieren: Wo möglich, internationale Schiedsgerichtsbarkeit mit Schiedsort außerhalb der EU und vollstreckungsfreundlichem Recht aufnehmen.
- Strukturieren: Bei Neuinvestitionen Holding-Strukturen über Drittstaaten mit belastbaren BITs erwägen; substance & tax beachten.
- Risiko absichern: PRI-Deckungen (Enteignung/Transfer/Vertragsbruch) vergleichen; Garantien & Step-in-Rechte verhandeln.
- Enforcement-Tracks: Potenzielle Zieljurisdiktionen und staatliche Assets (außerhalb der EU) früh identifizieren.
- Governance & Playbooks: Interne Eskalationspfade, Beweissicherung, Regulatory-Monitoring und Kommunikationslinien definieren.
Informationen zu Investor-State-Arbitration finden Sie auf unserer Seite: Investor-State-Arbitration / Investor Staat Schiedsverfahren: Leitfaden für Unternehmen
FAQ
Gilt Achmea für alle intra-EU-BITs?
Was bedeutet Komstroy für ECT-Fälle innerhalb der EU?
Sind ICSID-Schiedssprüche aus intra-EU-Fällen noch durchsetzbar?
Helfen vertragliche Schiedsklauseln mit EU-Staaten?
Greifen Sunset-Klauseln noch?
Kann man durch Re-Strukturierung über Drittstaaten weiterhin ISDS nutzen?
Was tun bei laufenden intra-EU-ISDS-Fällen?