Kurzüberblick

Entertain Video Ltd v Sony DADC Europe Ltd ((2020) EWHC 972 (TCC)) zeigt die Grenzen von Force-Majeure-Klauseln. Zwar gilt ein Riot grundsätzlich als höherer Gewalt-Tatbestand, aber die Berufung scheitert, wenn die Schäden durch zumutbare Sicherheitsvorkehrungen vermeidbar gewesen wären. Das Gericht stellte fest, dass Sony grob unzureichende Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hatte – und wies die Force-Majeure-Verteidigung zurück.

Sachverhalt

2 Entertain Video Ltd (eine BBC-Tochter) hatte mit Sony einen Logistik- und Lagervertrag über DVDs, Blu-rays und CDs abgeschlossen. Im Zuge der Londoner Riots 2011 drangen Jugendliche in das Sony-Warenhaus ein, plünderten es und setzten es mit Brandsätzen in Brand. Das Lager brannte zehn Tage lang und wurde vollständig zerstört. Die Versicherung regulierte zwar, doch blieb ein erheblicher Restschaden.

2E machte geltend, Sony habe unzureichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Das Gericht bestätigte, dass es bereits vorher Einbrüche gegeben hatte und Sony bekannte Schwachstellen (Glasflächen, Brandschutz) ignorierte.

Force-Majeure-Klausel

Die Klausel umfasste u. a. „riot, civil commotion, malicious damage, fire … circumstances beyond reasonable control“. Sony berief sich darauf, der Schaden sei Folge der Riots und daher höhere Gewalt.

Kernaussagen des Gerichts

  • Unvorhersehbarkeit vs. Vorhersehbarkeit: Zwar waren die Riots außergewöhnlich, doch die Gefahr von Eindringlingen war bekannt und vorhersehbar.
  • Sorgfaltspflichten: Sony hätte Schwachstellen (Glas, Brandschutz, Sprinkleranlage) beheben müssen.
  • Kausalität: Hätten diese Maßnahmen vorgelegen, wäre der Angriff vermutlich verhindert oder eingedämmt worden.
  • Ergebnis: Da die Verluste nicht „beyond reasonable control“ waren, konnte sich Sony nicht auf Force Majeure berufen.

Praxisrelevanz & Takeaways

  1. Force Majeure ≠ Freibrief: Der Schuldner muss nachweisen, dass das Ereignis wirklich außerhalb seiner Kontrolle lag.
  2. Sorgfaltspflichten bleiben: Bekannte Risiken müssen abgesichert werden – sonst entfällt der Schutz.
  3. Brandschutz & Security: Technische Vorkehrungen (Sprinkler, Zugangsschutz) sind Mindeststandards.
  4. Klauselgestaltung: Force-Majeure-Klauseln sollten ausdrücklich die Abgrenzung zu Pflichtverletzungen enthalten.
  5. Relevanz für Schiedsverfahren: Auch im ICC-/DIS-Kontext: Wer Risiken ignoriert, kann sich nicht auf höhere Gewalt zurückziehen.

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FAQ

Warum scheiterte Sony mit Force Majeure?

Weil das Ereignis zwar ein Riot war, aber die Schäden vorhersehbar und vermeidbar gewesen wären.

Reicht es, dass ein Ereignis im Klauselkatalog genannt ist?

Nein. Entscheidend ist, ob es tatsächlich außerhalb der Kontrolle lag und nicht durch Fahrlässigkeit begünstigt wurde.

Welche Lehre für Vertragsgestaltung?

Force-Majeure-Klauseln sollten klarstellen, dass der Schuldner seine Sorgfaltspflichten erfüllen muss, sonst entfällt der Schutz.