Was ist das Swiss Arbitration Centre?

Das Swiss Arbitration Centre ist die schweizerische Institution zur Administration von Schiedsverfahren nach den Swiss Rules. Es ist Rechtsnachfolger der früheren Swiss Chambers‘ Arbitration Institution (SCAI). Schiedsklauseln, die auf SCAI oder die früheren Schiedsregeln schweizerischer Handelskammern verweisen, bleiben nach den Swiss Rules grundsätzlich wirksam und werden durch das Swiss Arbitration Centre angewendet.

Strategischer Kern: Das Swiss Arbitration Centre ist besonders geeignet, wenn Parteien einen neutralen, mehrsprachigen und international anerkannten Schiedsort wünschen und zugleich ein schlankes, effizientes Regelwerk mit institutioneller Administration bevorzugen. Einen Überblick über alle relevanten Institutionen bietet die Pillar-Page Institutionen & Regeln.

Neutraler Sitz

Die Schweiz bietet einen international akzeptierten, schiedsfreundlichen Rechtsrahmen und ist besonders geeignet für Parteien aus unterschiedlichen Rechtsordnungen.

Effiziente Swiss Rules

Die Swiss Rules 2021 sind auf flexible, kostenbewusste und effiziente Verfahrensführung ausgelegt und enthalten Expedited Procedure sowie Emergency Relief.

Mehrsprachigkeit

Verfahren können je nach Vereinbarung auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder in anderen Sprachen geführt werden.

Wann eignet sich ein Verfahren nach den Swiss Rules?

Swiss Arbitration ist besonders naheliegend, wenn Neutralität, Mehrsprachigkeit, Stabilität des Schiedsorts und internationale Vollstreckbarkeit im Vordergrund stehen.

  • Internationale Handelsstreitigkeiten: Kauf, Vertrieb, Lieferketten, Qualität, Zahlungsansprüche und Rückgriff.
  • M&A und Joint Ventures: Kaufpreisanpassung, Garantien, Earn-out, Gesellschafterkonflikte und Exit-Szenarien.
  • Bau, Infrastruktur und Energie: Projektverträge, Nachträge, Verzögerungen, technische Mängel und Sachverständigenfragen.
  • Finanzierung und Private Wealth: Streitigkeiten mit neutralitätsbedürftigen Parteien, Vermögensstrukturen, Stiftungs- und Trust-Bezug.
  • Mehrparteien- und Mehrvertragsfälle: Projektketten, Rahmenverträge, Konzernstrukturen und parallele Vertragswerke.

Swiss Rules 2021: zentrale Punkte

Die Swiss Rules 2021 gelten für Schiedsverfahren, in denen die Notice of Arbitration am oder nach dem 1. Juni 2021 eingereicht wurde, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

Regelungsbereich Praxisrelevanz
Notice of Arbitration Das Verfahren beginnt mit der Notice of Arbitration an das Secretariat. Hard copies sind grundsätzlich nicht erforderlich, sofern das Secretariat nichts anderes verlangt.
Answer to the Notice Die Gegenseite nimmt Stellung, erhebt Einwendungen, Gegenansprüche oder Set-off Defences und positioniert sich zu Schiedsort, Sprache und Tribunal.
Schiedsort Der seat kann in der Schweiz oder außerhalb der Schweiz liegen. Ein Schweizer Schiedsort bringt die Vorteile des schweizerischen Schiedsrechts.
Expedited Procedure Das Expedited Procedure gilt bei Parteivereinbarung oder wenn der Streitwert einschließlich aller Ansprüche und Set-off Defences CHF 1.000.000 nicht überschreitet, sofern der Court nichts anderes entscheidet.
Emergency Relief Ein Emergency Arbitrator kann vor Konstituierung des Tribunals dringliche Maßnahmen treffen (Art. 43 Swiss Rules 2021). Die Entscheidung soll grundsätzlich binnen 15 Tagen ab Aktenübermittlung an den Emergency Arbitrator ergehen.
Multi-Party / Multi-Contract Die Swiss Rules regeln Cross-Claims, Joinder, Intervention und Konsolidierung. Das ist für Projekt-, Lieferketten- und Konzernstreitigkeiten relevant.
Confidentiality Art. 44 enthält Vertraulichkeitsregeln für Awards, Orders und Materialien des Verfahrens sowie für Tribunal, Experten, Secretariat und Court.
Kosten Registration Fee, Tribunal Fees, Administrative Costs, Expertenkosten und Parteikosten sind nach den Swiss Rules zu berücksichtigen. Der offizielle Cost Calculator gibt eine erste institutionelle Orientierung.

Offizielle Quellen:
Swiss Rules 2021 ·
Swiss Arbitration Centre Cost Calculator

Ablauf eines Verfahrens nach den Swiss Rules

Der konkrete Ablauf hängt von Schiedsklausel, Streitwert, Zahl der Parteien, Beweisumfang, Schiedsort, Sprache, Tribunalgröße und etwaiger Anwendung des Expedited Procedure oder Emergency Relief ab.

Notice of Arbitration

Die klagende Partei reicht die Notice of Arbitration beim Secretariat ein und benennt Parteien, Schiedsvereinbarung, Vertrag, Streitgegenstand, Anträge, Streitwert, Schiedsort und Sprache.

Answer und Gegenansprüche

Die beklagte Partei reicht ihre Answer ein, erhebt Einwendungen und kann Gegenansprüche oder Aufrechnungseinwendungen geltend machen.

Konstituierung des Tribunals

Das Tribunal wird nach Parteivereinbarung und Swiss Rules bestellt. Bei geringeren Streitwerten ist ein Einzelschiedsrichter regelmäßig naheliegend.

Case Management

Tribunal und Parteien legen Verfahrenskalender, Schriftsatzrunden, Dokumentenproduktion, Beweisthemen, Hearing-Format, Übersetzungen und Datenschutzfragen fest.

Schriftwechsel, Beweisaufnahme und Hearing

Die Parteien reichen Schriftsätze, Urkunden, Zeugenerklärungen und Sachverständigengutachten ein. Hearings können physisch, hybrid oder virtuell durchgeführt werden.

Award und Kostenentscheidung

Das Tribunal erlässt den Award mit Entscheidung, Begründung und Kostenregelung. Im Expedited Procedure soll der Final Award binnen sechs Monaten ab Aktenübermittlung an das Tribunal ergehen.

Expedited Procedure und Emergency Relief

Die Swiss Rules 2021 enthalten zwei zentrale Beschleunigungs- und Sicherungsinstrumente: das Expedited Procedure für kleinere oder vereinbarte Verfahren und Emergency Relief für dringliche Maßnahmen vor Konstituierung des Tribunals.

Expedited Procedure

  • anwendbar bei Parteivereinbarung
  • automatisch bis CHF 1.000.000, sofern der Court nichts anderes entscheidet
  • regelmäßig Einzelschiedsrichter oder Einladung zur Einigung auf Einzelschiedsrichter
  • Final Award grundsätzlich binnen sechs Monaten ab Aktenübermittlung
  • Begründung kann zusammengefasst werden

Emergency Relief

  • für dringende vorsorgliche Maßnahmen vor Tribunalskonstituierung
  • Bestellung eines Sole Emergency Arbitrator
  • Antrag gemäß Art. 43 Swiss Rules; bei Einreichung vor der Notice of Arbitration ist diese gleichzeitig oder unmittelbar danach vorzulegen
  • Entscheidung grundsätzlich binnen 15 Tagen ab Aktenübermittlung
  • Maßnahmen können später vom Tribunal geändert oder aufgehoben werden

Praxispunkt: In der Schiedsklausel sollte bewusst geregelt werden, ob Expedited Procedure und Emergency Relief gewünscht sind oder ausgeschlossen werden sollen. Gerade bei Zahlungsstreitigkeiten, Lieferketten und M&A-Streitigkeiten kann dies erheblichen Einfluss auf Zeit und Kosten haben.

Kosten und Gebühren beim Swiss Arbitration Centre

Die Kosten eines Verfahrens nach den Swiss Rules umfassen Registration Fee, Fees and Expenses des Tribunals, Administrative Costs, Kosten tribunalbestellter Experten und sonstiger Unterstützung sowie die Rechts- und sonstigen Parteikosten.

Institutionelle Kosten

  • Registration Fee zu Verfahrensbeginn
  • Administrative Costs des Swiss Arbitration Centre
  • Arbitrators‘ Fees nach Schedule of Costs
  • Deposits zur Deckung von Fees, Expenses und Administrative Costs

Parteikosten

  • anwaltliche Vertretung
  • Übersetzungen und Dokumentenaufbereitung
  • Sachverständige und technische Analysen
  • Hearing-Kosten, Reise, Vollstreckung und Sicherungsmaßnahmen

Für die Budgetplanung: Der offizielle Cost Calculator ist nützlich für die institutionellen Kosten. Die wirtschaftlich entscheidenden Zusatzkosten entstehen häufig durch anwaltliche Vertretung, Experten, Dokumentenproduktion, Übersetzungen und Hearing-Dauer.

Muster-Schiedsklausel für Swiss-Rules-Verfahren

Die folgende Arbeitsfassung orientiert sich an einer Swiss-Rules-Klausel und ergänzt praxisrelevante Parameter. Sie sollte an Vertrag, Branche, Streitwert, Schiedsort, Sprache, Schiedsrichterzahl und anwendbares Recht angepasst werden.

All disputes arising out of or in connection with this contract,
including disputes regarding its conclusion, validity, interpretation,
performance, breach, termination or dissolution, shall be resolved by
arbitration in accordance with the Swiss Rules of International Arbitration
of the Swiss Arbitration Centre in force on the date on which the Notice
of Arbitration is submitted.

Seat of arbitration:   [Zurich / Geneva / Basel / Lugano / other]
Number of arbitrators: [one / three]
Language:              [German / English / French / Italian / other]
Governing law:         [Swiss law / German law / other law]

Optional:
The Expedited Procedure provisions shall not apply.

Optional:
The Emergency Relief provisions shall not apply.

Nicht blind übernehmen: Bei Swiss-Rules-Klauseln sollten insbesondere Schiedsort, Sprache, anwendbares Recht, Zahl der Schiedsrichter, Expedited Procedure, Emergency Relief, Vertraulichkeit, Mehrvertragsstrukturen und Vollstreckungsstaaten geprüft werden.

Swiss Arbitration Centre im Vergleich zu ICC, DIS und LCIA

Die Wahl zwischen Swiss Arbitration Centre, ICC, DIS und LCIA hängt von Neutralitätsbedarf, Schiedsort, Sprache, Kostenstruktur, Streitwert, Komplexität und Vollstreckungsstrategie ab.

Kriterium Swiss Arbitration Centre ICC DIS LCIA
Typischer Bezug Schweiz, neutraler Schiedsort, mehrsprachige internationale Streitigkeiten globale Großverfahren Deutschland, DACH, Europa London, Common Law, internationale Handels- und Finanzstreitigkeiten
Aktuelle Regeln Swiss Rules 2021 ICC Rules 2026 ab 1. Juni 2026 DIS-SchO 2018 LCIA Rules 2020
Expedited Procedure Ja, bis CHF 1 Mio. oder bei Parteivereinbarung Ja, ab 1. Juni 2026 bis USD 4 Mio. Ja, beschleunigtes Verfahren / Effizienzinstrumente Keine identische EPP-Struktur, effiziente Verfahrensführung möglich
Emergency Relief Ja, Emergency Arbitrator Ja Ja Ja
Sprache Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder andere vereinbarte Sprache beliebig Deutsch oder Englisch naheliegend Englisch naheliegend
Strategischer Vorteil neutraler Schweizer Sitz, Mehrsprachigkeit, effiziente Administration globale Akzeptanz und Scrutiny Deutschlandnähe und Effizienz Londoner Schiedspraxis und Common-Law-Nähe

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Strategische Hinweise für Unternehmen

Ein Verfahren nach den Swiss Rules sollte nicht nur wegen des neutralen Schiedsorts gewählt werden. Entscheidend ist, ob Streitwert, Sprache, anwendbares Recht, Beweisstruktur, Vollstreckungsziel und Verfahrensstrategie zur Swiss-Rules-Architektur passen.

  • Schiedsort bewusst wählen: Zürich, Genf, Basel oder Lugano sind naheliegend; der seat bestimmt Gerichtshilfe und Aufhebungsregime.
  • Sprache festlegen: Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch sollten nicht offenbleiben. Übersetzungskosten können erheblich sein.
  • Expedited Procedure steuern: Bei Streitwerten bis CHF 1 Mio. ist der Mechanismus automatisch relevant, sofern der Court nichts anderes entscheidet.
  • Emergency Relief prüfen: Bei Zahlungsstopps, Sicherungsbedarf oder drohender Vermögensverschiebung kann der Emergency Arbitrator strategisch wichtig sein.
  • Mehrvertragsfälle vorbereiten: Rahmenvertrag, Einzelabrufe, AGB und Nebenvereinbarungen müssen eine konsistente Schiedsklausel enthalten.
  • Beweise früh sichern: Verträge, E-Mails, technische Unterlagen, Zahlungsflüsse, Claim Notices und Protokolle sollten früh geordnet werden.
  • Vollstreckung planen: Vermögenswerte und Zielstaaten sollten bereits vor der Notice of Arbitration analysiert werden.

Vollstreckung und Aufhebung von Swiss-Rules-Schiedssprüchen

Schiedssprüche nach den Swiss Rules können grundsätzlich nach dem New Yorker Übereinkommen international anerkannt und vollstreckt werden. Entscheidend sind eine wirksame Schiedsvereinbarung, ordnungsgemäße Zustellung, rechtliches Gehör, klare Tenorierung, ein sauberer Kostenentscheid und die Identifikation vollstreckbarer Vermögenswerte.

Praxispunkt: Bei einem Schweizer Schiedsort ist die mögliche gerichtliche Kontrolle eng begrenzt. Gleichwohl müssen Zuständigkeit, Verfahrensfairness, Tenor und Kostenstruktur sauber dokumentiert werden, um Aufhebungs- und Vollstreckungsrisiken zu reduzieren.

Kontakt und offizielle Informationen

Swiss Arbitration Centre
Boulevard du Théâtre 4
1204 Geneva
Switzerland
Telefon: +41 58 510 76 70
E-Mail: centre@swissarbitration.org

Weitere Büros
Zurich: Löwenstrasse 11 – P.O. Box, 8021 Zurich
Lugano: Corso Elvezia 16 – P.O. Box, 6901 Lugano
Website: swissarbitration.org

Maßgeblich sind stets die aktuelle Regelfassung, die offizielle Gebührenordnung, die Hinweise des Swiss Arbitration Centre und die konkrete Schiedsvereinbarung.

FAQ: Häufige Fragen zum Swiss Arbitration Centre

Was ist das Swiss Arbitration Centre?

Das Swiss Arbitration Centre ist die schweizerische Institution zur Administration nationaler und internationaler Schiedsverfahren nach den Swiss Rules of International Arbitration.

Heißt die Institution ASA?

Nein. ASA ist die Swiss Arbitration Association, also der Verband. Das Swiss Arbitration Centre administriert die Verfahren nach den Swiss Rules.

Welche Regeln gelten aktuell?

Aktueller Bezugspunkt sind die Swiss Rules of International Arbitration 2021. Sie gelten seit 1. Juni 2021, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

Wann gilt das Expedited Procedure?

Das Expedited Procedure gilt bei Parteivereinbarung oder wenn der Streitwert einschließlich aller Ansprüche und Set-off Defences CHF 1.000.000 nicht überschreitet, sofern der Court nichts anderes entscheidet.

Gibt es Emergency Relief?

Ja. Ein Emergency Arbitrator kann dringliche Maßnahmen vor Konstituierung des Tribunals treffen (Art. 43 Swiss Rules 2021). Die Entscheidung soll grundsätzlich binnen 15 Tagen ab Aktenübermittlung an den Emergency Arbitrator ergehen.

Welche Sprache kann das Verfahren haben?

Die Parteien können die Verfahrenssprache grundsätzlich frei vereinbaren. In der Praxis sind Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch besonders naheliegend.

Wie werden die Kosten berechnet?

Die Kosten umfassen Registration Fee, Arbitrators‘ Fees, Administrative Costs, Auslagen, Expertenkosten und Parteikosten. Der offizielle Cost Calculator schätzt Registration Fee, Arbitrators‘ Fees und Administrative Costs.

Swiss Arbitration Centre oder ICC?

Das Swiss Arbitration Centre ist häufig attraktiv bei neutralem Schweizer Schiedsort, mehrsprachigem Verfahren und effizienter Administration. ICC ist häufig vorzugswürdig bei sehr großen globalen Verfahren, in denen Scrutiny und globale Markenwirkung besonders wichtig sind.

Sind Swiss-Rules-Schiedssprüche vollstreckbar?

Ja. Swiss-Rules-Schiedssprüche können grundsätzlich nach dem New Yorker Übereinkommen anerkannt und vollstreckt werden. Maßgeblich bleibt das Recht des jeweiligen Vollstreckungsstaates.

Verwandte Schiedsorganisationen

Das Swiss Arbitration Centre ist die neutrale Schweizer Referenzinstitution — je nach Streitgegenstand, regionalem Bezug und Parteistruktur können folgende Institutionen ergänzend oder alternativ geeignet sein.

Internationale Handelskammer (ICC)

Die ICC ist die globale Alternative zum Swiss Arbitration Centre bei komplexen internationalen Großverfahren, die maximale institutionelle Qualitätssicherung durch Award Scrutiny und breite weltweite Akzeptanz erfordern. Mit den ICC Rules 2026 kommen Early Determination und Highly Expedited Arbitration hinzu.

Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS)

Die DIS ergänzt das Swiss Arbitration Centre als deutsches Pendant für Streitigkeiten mit starkem DACH-Bezug. Bei deutsch-schweizerischen Vertragsbeziehungen ist die Wahl zwischen Swiss Arbitration Centre und DIS häufig eine strategische Entscheidung über Schiedsort und Verfahrenssprache.

Vienna International Arbitral Centre (VIAC)

Das VIAC als österreichisches Pendant bietet eine neutrale Alternative zum Swiss Arbitration Centre mit besonderer Stärke bei CEE-/SEE-nahen Streitigkeiten und DACH-übergreifenden Vertragsbeziehungen.

Orientierung: Einen vollständigen Überblick über alle relevanten Schiedsinstitutionen — von ICC und Swiss Arbitration Centre über DIS und VIAC bis zu LCIA, SIAC und ICSID — bietet die Pillar-Page Institutionen & Regeln.

Weitere Institutionen:
LCIA (London) ·
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UNCITRAL ·
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Beratung zu Swiss-Rules-Schiedsklauseln und Verfahren

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