Relevante Normen: § 1037 III ZPO§ 1062 I Nr. 1 ZPO Leitsatz: Die Pflicht des Schiedsrichters, alle Umstände offen zu legen sind, die Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit wecken…
GerichtsentscheidungOberlandesgericht
Relevante Normen: § 1037 III ZPO§ 1062 I Nr. 1 ZPO Leitsatz: Die Pflicht des Schiedsrichters, alle Umstände offen zu legen sind, die Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit wecken…