Die Umbrella Clause („Schirmklausel“) ist eine typische Bestimmung in bilateralen Investitionsschutzabkommen (BITs) oder multilateralen Verträgen, die staatliche Verpflichtungen aus Verträgen mit Investoren auf die Ebene des Völkerrechts hebt. Sie dient dazu, vertragliche Zusagen gegenüber ausländischen Investoren besonders abzusichern.
Fachdefinition
Eine Umbrella Clause verpflichtet den Staat, alle Verpflichtungen einzuhalten, die er gegenüber Investoren eines Vertragsstaates übernommen hat. Dadurch werden auch einfache Vertragsverletzungen durch den Staat (z. B. in Konzessionsverträgen oder Lizenzvereinbarungen) zu einem Verstoß gegen den Investitionsschutzvertrag.
Beispielhafte Formulierung:
„Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, Verpflichtungen einzuhalten, die er gegenüber Investoren des anderen Vertragsstaates eingegangen ist.“
Wirkungen:
Vertragsverletzungen können zu internationalen Schiedsverfahren (z. B. nach ICSID) führen.
Investoren können Schiedsgerichte anrufen, obwohl es sich formal um eine vertragliche Streitigkeit handelt.
Staaten kritisieren die Klausel häufig, weil sie zu einer „Verstaatlichung“ privater Vertragsstreitigkeiten führt.
Die Auslegung ist umstritten: Manche Schiedsgerichte wenden Umbrella Clauses sehr weit an, andere restriktiv (z. B. nur auf hoheitliche Akte).
Praxisbeispiel
Ein Energieunternehmen schließt mit einem Staat einen langfristigen Gasliefervertrag. Der Staat verletzt die vertraglichen Preisgarantien. Dank der Umbrella Clause im BIT kann das Unternehmen ein Investitionsschiedsverfahren einleiten und die Vertragsverletzung als Verletzung des BIT geltend machen – mit der Folge, dass der Schiedsspruch nach dem ICSID-Übereinkommen vollstreckbar ist.
Relevanz & Vorteile
Umbrella Clauses verstärken den Schutz von Investoren erheblich, indem sie Vertragsverletzungen zu Völkerrechtsverstößen aufwerten. Für Investoren bedeutet dies eine zusätzliche Sicherheit, für Staaten hingegen ein erhebliches Haftungsrisiko. Daher werden Umbrella Clauses in neueren Abkommen oft vermieden oder nur eingeschränkt aufgenommen.
Weiterführende Links
Glossar: [BIT – Bilaterales Investitionsschutzabkommen], [ICSID], [Investitionsschiedsverfahren]
Blog: [Umbrella Clauses im Investitionsschutz – Chancen und Risiken für Investoren und Staaten]