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Schiedsgerichte: Streit vermeiden und Kosten sparen

by Jan Dwornig
Schiedsverfahren Kosten Vorteile Nachteile / Schiedsgerichtsverfahren / arbitration

Schiedsgerichte: Streit vermeiden und Kosten sparen

Wenn heute der Begriff der Schiedsgerichte fällt, dann denkt fast jeder auf Anhieb an die Diskussion über das Freihandelsabkommen TTIP, innerhalb dessen internationale Schiedsgerichte in Bezug auf den Investitionsschutz eine umstrittene Rolle spielen könnten. Vor dem Hintergrund dieser Kontroversen sind die nicht-staatlichen Gerichte und deren zentrale Aufgaben weitgehend in den Hintergrund getreten. Dabei bieten Schiedsgerichte eine mehr als interessante Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit und leisten einen erhebliche Beitrag zur schnellen, unbürokratischen und kostengünstigen Streiterledigung.

Schiedsgerichte als privatisierte Gerichtsbarkeit

Schiedsgerichte dienen hauptsächlich der Beilegung von Streitigkeiten, ohne dass staatliche Gerichte in die jeweiligen Auseinandersetzungen involviert werden. Die streitenden Parteien verständigen sich hierbei gemeinsam darauf, ein Schiedsverfahren durchzuführen. Diese Vereinbarung wird im Rahmen eines Vertrages schriftlich fixiert. Aus diesem Grund sind die Schiedssprüche, die das Ergebnis eines Schiedsverfahrens bilden, in aller Regel rechtlich bindend. Staatliche Gerichte können die Schiedssprüche dabei im Nachgang sogar für vollstreckbar erklären.

Private Schiedsgerichte: Oft eine gute Alternative zum regulären Gerichtsverfahren

In verschiedenen Belangen sind die Schiedsgerichte den staatlichen Gerichten überlegen und für die streitenden Parteien mit verschiedenen Vorteilen verbunden. Diese Vorteile führen immer wieder dazu, dass innerhalb unterschiedlichster Rechtsbereiche unter den Beteiligten Einverständnis darüber besteht, ein Schiedsgerichtsverfahren durchzuführen.

 Ein wesentlicher Vorteil entsteht durch die meist wesentlich schnellere Arbeitsweise von Schiedsgerichten, wen man diese mit den oft langwierigen staatlichen Verfahren vergleicht. Die Parteien gelangen auf diese Weise deutlich schneller an ein Urteil und können ihre reguläre Arbeit fortsetzen. Dementsprechend sind die Verfahren vor Schiedsgerichten in den meisten Fällen viel günstiger. Dies gilt vor allem dann, wenn es um einen hohen Streitwert geht.

Da die Schiedsgerichtsverfahren auf den Absprachen der streitenden Parteien basieren, können hier viele Faktoren deutlich flexibler gehandhabt werden als dies bei staatlichen Gerichten der Fall ist. So besteht zum Beispiel weitgehende Freiheit in Bezug auf die Wahl des Verhandlungsortes oder hinsichtlich der Sprache, in der verhandelt werden soll. Nicht zu unterschätzen ist darüber hinaus die Gepflogenheit, dass Schiedsgerichte nicht öffentlich tagen. Die hieraus entstehende Vertraulichkeit ist in vielen Verfahren ein entscheidender Vorteil.

Hinzu kommt, dass die Parteien selbst darüber entscheiden, welchem Schiedsrichter sie einen bestimmten Fall antragen wollen. Hierbei kann gezielt nach einer Person gesucht werden, die über eine bestimmte Expertise verfügt, die innerhalb des Verfahrens sinnvoll und hilfreich ist. Innerhalb von staatlichen Gerichtsverfahren kann man dagegen nicht voraussetzen, dass sich der Richter mit jedem beliebigen Themengebiet gleichermaßen gut auskennt.

Auch Schiedsgerichtsverfahren sind nicht völlig frei von Risiken und Nachteilen

Wir haben bereits gesehen, dass die Vorteile von Schiedsgerichten vor allem vor dem Hintergrund der Geschwindigkeit der Verfahren und der flexiblen Gestaltung entstehen. Genau diese Aspekte können sich im Einzelfall allerdings auch negativ auswirken.

 So stehen den Parteien vor dem Schiedsgericht, anders als vor staatlichen Gerichten, keine Instanzen zur Verfügung, die in vielen Fällen dem Zweck dienen, Fehlentscheidungen zu korrigieren. Die Schiedsgerichte verfügen darüber hinaus auch nicht über Zwangsmittel, wie sie den staatlichen Institutionen zur Verfügung stehen. So lässt sich zum Beispiel das Erscheinen bestimmter Zeugen nicht erzwingen, was im Einzelfall zu einem nachteiligen Ausgang des Verfahrens führen kann.

Problematisch kann es sich auch auswirken, dass der Schiedsrichter nicht zwangsläufig neutral sein muss. Da es sich hierbei um eine Person handelt, die vor allem vor dem Hintergrund ihrer Expertise von den streitenden Parteien ausgewählt wurde, ist es möglich, dass der Schiedsrichter, auch vor dem Hintergrund seiner eigenen beruflichen Position, eine eigene sachliche Auffassung vertritt und diese in das Schiedsverfahren einfließen lässt. Gerade bei kleinen Streitwerten kann es darüber hinaus dazu kommen, dass die Kosten höher ausfallen als im staatlichen Verfahren.

Wenn man diese Nachteile kennt und berücksichtigt, dann lassen sie sich aber in den meisten Fällen eliminieren, ohne einer oder beiden Parteien zu schaden.

Das Schiedsverfahren folgt einem klaren Ablauf

Obwohl die verschiedenen Schiedsinstitutionen recht frei in der Gestaltung des Ablaufs von Verfahren sind, hat sich eine bestimmte Reihenfolge von Schritten weitgehend durchgesetzt.

Das Schiedsverfahren wird demnach dadurch eingeleitet, dass dem Beklagten ein sogenannter Einleitungsschriftsatz zugeht. Dieser bezieht sich auf die eigentliche Schiedsvereinbarung, nennt die Parteien und bezeichnet den Gegenstand der Auseinandersetzung.

Im nächsten Schritt müssen nun die Schiedsrichter festgelegt werden. Wenn sich die Parteien nicht anderweitig einigen, sind drei Schiedsrichter vorgesehen. Innerhalb der Vereinbarung zwischen den Parteien kann festgelegt werden, auf welche Weise Schiedsrichter ausgewählt und ernannt werden. Fehlt eine solche Vereinbarung, dann benennt jede Partei jeweils einen Schiedsrichter. Diese beiden verständigen sich in der Folge auf den dritten Richter, der zudem die Position des Vorsitzenden erhält.

Nun folgen eine mündliche Verhandlung und die Beweisaufnahme. Die mündliche Verhandlung erfolgt dabei auf optionaler Basis, hat sich aber in der Praxis weitgehend durchgesetzt. In Bezug auf die Beweisaufnahme besteht die bereits genannte Problematik, dass ein Schiedsgericht keinen Zwang ausüben kann, um zum Beispiel einen bestimmten Zeugen vorzuladen. Allerdings kann in solchen Fällen die Unterstützung eines staatlichen Gerichtes angefordert werden.

Im letzten Schritt fällen die Schiedsrichter ihr Urteil. Der sogenannte Schiedsspruch wird in schriftlicher Form erstellt und enthält meist eine sachliche Begründung. Für die Parteien hat der Schiedsspruch aufgrund der zuvor geschlossenen Schiedsvereinbarung eine rechtlich bindende Wirkung.

Internationale Schiedsgerichte zur Streiterledigung

Besonders interessant ist die Durchführung von Schiedsgerichtsverfahren innerhalb von internationalen Auseinandersetzungen. Der wesentliche Vorteil hierbei besteht darin, dass die New York Convention von 1958 eine verbindliche Grundlage für die internationale Anerkennung von ausländischen Schiedssprüchen bildet. Die Vereinbarung wurde von insgesamt 156 Vertragsstaaten unterzeichnet und ist damit annähernd weltweit gültig. Sie besagt, dass die Unterzeichnenden Schiedssprüche anerkennen und dazu bereit sind, diese in ihren Ländern zu vollstrecken. Interessant in diesem Zusammenhang: Schiedssprüche lassen sich vor dem Hintergrund der New York Convention meist deutlich einfacher im Ausland vollstrecken, als Urteile von staatlichen Gerichten.

Schiedsgerichte bilden also insgesamt eine sehr interessante Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit. Es gibt viele Rechtsbereiche, in denen es sich lohnt, die Möglichkeiten eines Schiedsgerichtsverfahrens in Erwägung zu ziehen, bevor man sich auf eine langwierige, teure und unter Umständen nicht fachgerechte Auseinandersetzung vor staatlichen Gerichten einlässt.

 

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