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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Ultra posse Nemo obligatur“ „über das Können hinaus wird niemand verpflichtet“, keiner kann zu einer unmöglichen Leitung verpflichtet werden, im deutschen Recht geregelt in § 275 BGB
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Ultra posse Nemo obligatur“ „über das Können hinaus wird niemand verpflichtet“, keiner kann zu einer unmöglichen Leitung verpflichtet werden, im deutschen Recht geregelt in § 275 BGB
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner