Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „ratihabitio“ „Genehmigung“. Die Genehmigung ist in § 184 I BGB als nachträgliche Zustimmung legaldefiniert.
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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „reductio ad absurdum“ „Beweis durch Widerspruch“. Es handelt sich um einen indirekten Beweis, bei dem man eine Aussage nicht direkt herleitet, sondern bei der man…
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Res perit domino“ „Die Sache geht beim Eigentümer unter“. Gemeint ist, dass der Eigentümer die Preisgefahr für den zufälligen Untergang der Sache trägt.
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Revisio prioris instantiae“ „Überprüfung der Vorinstanz“.
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Res inter alios acta“ „Dinge, getan zwischen Dritten“. Rechtsgrundsatz nachdem Dritte die Parteien weder verpflichten noch berechtigen können, er stammt aus dem römischen Recht.
Risk Arbitrage = Risikoarbitrage: Bei der Risikoarbitrage versucht der Arbitrageur, die üblicherweise positive Preisdifferenz zwischen Angebotspreis und Aktienkurs bei öffentlichen Firmenübernahmen auszunutzen. Diese charakteristische Preisdifferenz spiegelt die Wahrscheinlichkeit des Scheiterns…
Aus dem lateinischen übersetzt heißt „Ratio decidendi“ und bezeichnet die rechtliche Begründung einer Gerichtsentscheidung. Sie umfasst die tragenden Gründe für die Entscheidung. Das Gegenteil ist ein „obiter dictum„
Retainer = Basishonorar: Basishonorar z.B. eines Investmentbankers im Zuge eines M&A-Prozesses im Gegensatz zu einem Erfolgshonorar wird hier z.B. ein monatliches Festhonorar vereinbart.
Durch die allgemein weite Auslegung des Begriffs der vermögensrechtlichen Streitigkeiten kann objektive Schiedsfähigkeit unter anderem auch in Bezug auf Restitutionssachen bestehen. Unter einer Restitutionsklage versteht man eine Klage, die das…
Das Regional Centre For Arbitration, Kuala Lumpur (KLRCA) hat seinen Sitz in der malaysischen Hauptstadt. Das institutionelle Schiedsgericht wurde bereits im Jahre 1978 gegründet. Hieran waren maßgeblich die Staaten des…