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lex imperfecta

by Jan Dwornig

Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „lex imperfecta“ „das unvollständige Gesetz“, Gesetz welches einen Tatbestand, aber jedoch keine Rechtsfolge beschreibt, dies ist z.B. bei sanktionsfreien Ordnungsvorschriften der Fall oder unabsichtlich bei Redaktionsversehen

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