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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „brevi manu traditio“ „Übereignung kurze Hand“. Gemeint ist die Übereignung ohne Übergabe im deutschen Recht geregelt in § 929 S. 2 BGB.
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „brevi manu traditio“ „Übereignung kurze Hand“. Gemeint ist die Übereignung ohne Übergabe im deutschen Recht geregelt in § 929 S. 2 BGB.
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner