Break-Up Fee = Auflösungsgebühr: Vereinbarte Vertragsstrafe für den Fall, dass eine Partei die Verhandlungen bei einer Transaktion abbricht, z.B. wegen eines besseren Angebotes eines Dritten.
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Breakage Costs = Entgangene Zinseinnahmen: Ein Betrag, den der Darlehensnehmer zahlen muss, wenn er das Darlehen vor der vereinbarten Laufzeit tilgen will, auch Vorfälligkeitsentschädigung.
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „brevi manu traditio“ „Übereignung kurze Hand“. Gemeint ist die Übereignung ohne Übergabe im deutschen Recht geregelt in § 929 S. 2 BGB.