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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „nemo iudex in sua causa“ „niemand sei Richter in der eigenen Sache“, Rechtssatz aus dem Prozessrecht, ein Tatbestand der zur Richterablehnung führt, im deutschen Recht geregelt in § 41 Nr. 1 ZPO
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „nemo iudex in sua causa“ „niemand sei Richter in der eigenen Sache“, Rechtssatz aus dem Prozessrecht, ein Tatbestand der zur Richterablehnung führt, im deutschen Recht geregelt in § 41 Nr. 1 ZPO
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner