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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „a iure nemo recedere praesumitur„, dass ein Rechtsverzicht nicht ohne weiteres vermutet werden darf.
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „a iure nemo recedere praesumitur„, dass ein Rechtsverzicht nicht ohne weiteres vermutet werden darf.
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner