Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „id quod actum est“ „das, was vereinbart war“, Rechtssatz nachdem bei Unklarheiten über den Inhalt einer abgegebenen Willenserklärung der tatsächliche Parteiwillen näher zu erforschen war,…
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „id quod actum est“ „das, was vereinbart war“, Rechtssatz nachdem bei Unklarheiten über den Inhalt einer abgegebenen Willenserklärung der tatsächliche Parteiwillen näher zu erforschen war,…