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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „argumentum ad superbiam“ „der Schluss aus Hochmut“, Ablehnung gegnerischer Positionen aus Stolz und Überlegenheit.
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „argumentum ad superbiam“ „der Schluss aus Hochmut“, Ablehnung gegnerischer Positionen aus Stolz und Überlegenheit.
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner