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privates Gericht

by Jan Dwornig

Bei einem Schiedsgericht handelt es sich um ein privates Gericht, das eine echte streitentscheidende Funktion innehat. Die rechtliche Grundlage hierfür basiert auf der Parteiautonomie. Im Rahmen der Regelung von privatrechtlichen Beziehungen oder der Entscheidung über sich daraus ergebende Streitigkeiten ist der Schutz durch den Staat nur dann erforderlich, wenn er von den Parteien gewollt ist oder wenn ein öffentliches Interesse an einem bestimmten Streitfall oder einem Verfahren besteht. Man kann in diesem Zusammenhang also durchaus von einer Privatisierung der Gerichtsbarkeit sprechen.

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