Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „pactum de non petendo“ „Vertrag, nicht zu fordern“, Vereinbarung, dass ein Anspruch nicht geltend gemacht wird, gleichgültig ob er bestehet, bestehen wird, vermeintlich oder veritabel…
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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „pactum de non licitando“ „die Vereinbarung nicht zwangszuversteigern“, vertragliches Verbot der Zwangsversteigerung
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „pactum de non cedendo“ „der Vertrag, der nicht abgetreten wird“, vertraglich vereinbartes Abtretungsverbot, im deutschen Recht geregelt in § 399 BGB.
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „pactum de contrahendo“ „die Abrede zum Vertragsschließen“, bezeichnet den Vorvertrag, einen schuldrechtlichen vertrag durch den Parteien die Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrages begründen
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „pacta tertiis nec nocent nec prosunt“ „einem Dritten schaden Verträge weder noch nützen sie ihm“, Rechtsgrundsatz der verbotenen Drittwirkung von Verträgen, im deutschen Recht sind…
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „pacta sunt servanda“ „die Verträge sind einzuhalten“, Prinzip der Vertragstreue im Privatrecht, Öffentlichen-Recht und Völkerrecht