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inländische Schiedssprüche

by Jan Dwornig

Sowohl inländische als auch ausländische Schiedssprüche bedingen zu ihrer zwangsweisen Durchsetzung einer Vollstreckbarerklärung. Für beide Fälle gelten aber unterschiedliche Verfahrensabläufe und Regelungen. Daher spielt die Feststellung der Nationalität eines Schiedsspruchs in Bezug auf die Vollstreckbarerklärung eine wichtige Rolle. Innerhalb von § 1025 ZPO ist hierzu geregelt, dass grundsätzlich jeder Schiedsspruch ein deutscher ist, wenn er von einem Schiedsgericht mit Sitz in Deutschland erlassen wird. Selbst wenn ein Schiedsspruch nach deutschem Schiedsverfahrensrecht ergeht, allerdings von einem ausländischen Schiedsgericht erlassen wird, handelt es sich nicht um deinen deutschen Schiedsspruch. Für den Fall, dass der bestimmte und der effektive Schiedsort auseinander fallen, so wird die Entscheidung über die Nationalität des Schiedsspruchs auf der Grundlage des effektiven Schiedsorts getroffen.

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