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ICC-Schiedsgerichtsbarkeit

by Jan Dwornig

Gemessen an der Zahl der Verfahren ist der Internationale Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris das bedeutendste Schiedsgericht in Westeuropa. Die Handelskammer selbst wurde im Jahre 1919 gegründet. Der Schiedsgerichtshof besteht bereits seit 1923. Die Verfahren im Rahmen der ICC-Schiedsgerichtsbarkeit müssen dabei nicht zwangsläufig am Hauptsitz in Paris durchgeführt werden. Stattdessen sind die Parteien grundsätzlich frei in Bezug auf die Wahl des Schiedsortes.

Die ICC-Schiedsgerichtsbarkeit basiert heute auf einer im Jahr 2012 neu gefassten Schiedsordnung und ist mit einer Reihe von Besonderheiten verbunden, die man als beteiligte Partei kennen sollte. Wichtig ist hierbei, dass die Institution den Ablauf von jedem Schiedsverfahren überprüft. Dies basiert auf der Verpflichtung des Schiedsgerichts, einen Zeitplan und eine Frist für den Erlass des Schiedsspruches zu erstellen. Darüber hinaus erfordern die Schiedssprüche grundsätzlich die Billigung des Schiedsgerichtshofes.  Der Schiedsgerichtshof ist außerdem dafür zuständig, Vorschüsse einzufordern und die Honorare der Schiedsrichter festzulegen.

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