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Streitverkündung

by Jan Dwornig

Von einer Streitverkündung spricht man immer dann, wenn innerhalb eines Zivilverfahrens ein bislang nicht beteiligter Dritter förmlich über das Verfahren benachrichtigt wird, um dessen Beteiligung herbeizuführen. Im Schiedsgericht ist eine solche Streitverkündung ausschließlich dann zulässig, wenn der Streitverkündete durch die jeweilige Schiedsvereinbarung bereits an das betreffende Verfahren gebunden ist.

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